Der Antrag kann nur rückwirkend gestellt werden.
Es können pro Schuljahr maximal zwei Anträge gestellt werden.
Für das 1. Halbjahr (August bis Januar) kann der Antrag ab Februar, für das 2. Halbjahr (Februar bis zu den Sommerferien) ab August nach dem Schuljahr gestellt werden.
Wenn Sie den Antrag nur einmal stellen wollen, ist dies ab den Sommerferien für beide Halbjahre rückwirkend möglich.
Auch hierbei gilt die Abgabefrist bis Dezember des Kalenderjahres, in dem das Schuljahr endet.
* Erstattungsfähig in der Berufsschule:
- Der erste Bildungsgang zur Berufsvorbereitung (BzB)
- Das erste Jahr der Berufsfachschule (BFS), wenn es nach der 9. Klasse im Rahmen einer verlängerten Vollzeitschulpflicht absolviert wird
- Unter bestimmten Voraussetzungen der Berufsschulbesuch im ersten Ausbildungsjahr einer dualen Berufsausbildung