Was ist Schulentwicklung?

Die Schulentwicklung des Schulträgers schafft die Rahmenbedingungen damit Schulen erfolgreich arbeiten und sich weiterentwickeln können. Unser Ziel ist es, jedem Kind und Jugendlichen einen Lernort zu bieten, der motiviert, fördert und auf die Zukunft vorbereitet.

Aufgaben des Bildungsbüros


  • Planung von Kapazitäten

    Der Schulträger beobachtet, wie viele Schülerinnen und Schüler in den nächsten Jahren kommen werden und plant entsprechend: Sind genug Klassenräume vorhanden? Reichen die Plätze in der Mensa aus? Müssen Schulen gebaut oder bestehende erweitert werden?

    Dazu werden

    • Schülerzahlenprognosen erstellt
    • Regelmäßige Rücksprachen mit DaDi-Werk (AG Schulstandortentwicklung) gehalten, um Bedarf und Bestand abzugleichen und Ideen zu entwickeln
    • Handlungsempfehlungen an die Politik erarbeitet
    • Die Umsetzung begleitet, z.B. Regelmäßige Gespräche mit dem Staatlichen Schulamt bei einer Schulneugründung
    • Grundschulbezirke überprüft und bei Bedarf neu zugeschnitten


    Beispiel Schulbezirksänderung

    1. Bedarfsermittlung durch das Bildungsbüro und die Arbeitsgruppe Schulstandortentwicklung (bestehend aus dem Bildungsbüro und der Projektentwicklung des Da-Di-Werkes)

    Bei Schulbezirken handelt es sich um rechtlich vorgegebene Einzugsgebiete einer jeden Grundschule. Sie sind vom Schulträger gem. §143 HSchG festzusetzen und jährlich zu überprüfen. Ziel der Grundschulbezirksgrenzen ist es, die bestmögliche Verteilung von Schülerinnen und Schülern auf die Grundschulen zu ermöglichen. Änderungen erfolgen ausschließlich für die Zukunft, sodass kein Schulwechsel von bereits eingeschulten Grundschulkindern erfolgt.

    Die Prüfung der Grundschulbezirksgrenzen erfolgt anhand des jährlichen Schülerzahlenberichtes und stellt die Schülerzahlenprognosen den räumlichen Kapazitäten der einzelnen Schulen gegenüber. Wird ein Ungleichgewicht sichtbar, erfolgt eine Bedarfsermittlung und weitergehende Prüfung.

    2. Prüfung der räumlichen Kapazitäten und Festlegung der Zügigkeit

    Im nächsten Schritt erfolgt eine tiefergehende Prüfung der räumlichen Kapazitäten, um die optimale Anzahl der Zügigkeiten (Anzahl an Parallelklassen eines Jahrgangs) festzustellen. Miteinbezogen werden neben den räumlichen Kapazitäten außerdem von der jeweiligen Kommune geplante Neubaugebiete. Aus dieser Prüfung geht hervor, wie viele Kinder bei Bedarf auf andere Grundschulen verteilt werden müssen – jedoch immer erst ab der nächstmöglichen Einschulung.

    3. Zuschnitt neuer Schulbezirke

    Unter Einbezug der Einwohnermeldedaten werden neue Schulbezirke zugeschnitten.  Dabei werden soziale Aspekte und die Länge und Art des Schulwegs berücksichtigt. Sollten Sie Fragen zum Thema Schulweg haben, wenden Sie sich gerne an das Schulische Mobilitätsmanagement.

    4. Informationsverfahren

    Der Schulträger setzt sich mit dem Staatlichen Schulamt ins Benehmen. Der Vorschlag wird zudem der Schulgemeinschaft und der Kommune zur Kenntnis und Beratung vorgelegt

    5. Beschluss der neuen Schulbezirke

    Nach Ablauf einer angemessenen Frist werden die neuen Grundschulbezirksgrenzen in einer Satzung den politischen Gremien zur Genehmigung vorgelegt.

    Dies umfasst Beratungen im Kreisausschuss, im Schul-, Kultur- und Sportausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss sowie die endgültige Entscheidung im Kreistag.

    6. Umsetzung der neuen Schulbezirksgrenzen

    Wurden die Schulbezirksgrenzen durch den Kreistag beschlossen, erfolgt die Umsetzung durch die Kommune in Form einer Anpassung der Meldedaten. Die Beratung zur Einschulung erfolgt zu gegebener Zeit durch die zuständige Grundschule. Sollten Sie Fragen zur Einschulung haben, wenden Sie sich daher gerne an die entsprechende Grundschule.

    Schulwegweiser

  • Schulentwicklungspläne erstellen

    Manche Planungen benötigen einen Beschluss in einem Schulentwicklungsplan gemäß dem § 145 Hessisches Schulgesetz (HSchG). In diesem wird die Schullandschaft als Ganzes dargestellt. Ziel ist die Sicherung eines vollständigen und wohnortnahen Bildungsangebotes. Der Schulentwicklungsplan mitsamt den schulorganisatorischen Maßnahmen muss vom Kreistag beschlossen und vom Hessischen Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen genehmigt werden. 

    Schulentwicklungsplan

  • Bildungspolitische Projekte prüfen und initiieren

    Das Bildungsbüro prüft die grundsätzliche Umsetzbarkeit von Projekten und Angeboten, die durch unterschiedliche Akteure der Bildungslandschaft oder der Politik entwickelt werden. Auf Grundlage dieses Prüfergebnisses werden Handlungsempfehlungen ausgesprochen und Voraussetzungen sowie Konzepte für eine erfolgreiche Umsetzung erarbeitet. 

  • Netzwerken und Gremienarbeit

    Für eine qualitativ hochwertige Bildung, die an den tatsächlichen Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler orientiert ist, braucht es starke Netzwerke und Partner. Aus diesem Grund arbeitet der Schulträger Darmstadt-Dieburg mit einer Vielzahl an Institutionen, Behörden und Personen zusammen.

    Darüber hinaus wird der Austausch mit politischen Gremien, wie der Schulkommission oder dem Kreistag, durch den Schulträger unter anderem durch die Ausarbeitung von Beschlussvorlagen initiiert.