Krankenhäuser

Die Kreiskliniken ein wichtiger Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge - mit ihnen soll ein Teil der Grundversorgung der für das menschliche Dasein notwendigen Güter und Leistungen sichergestellt werden. Diese Aufgabe wurde dem Landkreis vom Land Hessen übertragen.

Wer legt fest, wo Krankenhäuser hin kommen und was sie anbieten?

Das Land entwirft einen Krankenhausplan. In diesem Plan legt es für ganz Hessen fest, in welchen Gebieten wie viele Krankenhäuser benötigt werden und wie groß sie sein sollen (Anzahl der Betten). Ebenso bestimmt das Land die Abteilungsstruktur sowie deren Größe. Außerdem legt es die Versorgungsstufe der Krankenhäuser fest. Für Darmstadt-Dieburg wurde bestimmt, dass ein Krankenhaus der Grundversorgung (im Westen des Landkreises) und ein Krankenhaus der Regelversorgung (im Osten des Landkreises) benötigt werden, um die Bürgerinnen und Bürger zu versorgen. In ganz Hessen gibt es  60 Krankenhäuser, die an der Notfallversorgung teilnehmen - das Land entschied, dass eins davon das Kreiskrankenhaus in Groß-Umstadt sein soll.

Wie werden sie eigentlich finanziert?

Über den genauen Standort entscheidet der Landkreis. Der erhält vom Land den Auftrag, die medizinische Versorgung der Darmstadt-Dieburger sicher zu stellen. Um das zu erfüllen, betreibt der Landkreis Darmstadt-Dieburg an Standorten in Jugenheim und in Groß-Umstadt zwei Kreiskliniken innerhalb eines Eigenbetriebs.
Die laufenden Betriebskosten der Krankenhäuser werden  durch die Abrechnung mit den Krankenkassen finanziert. Soll renoviert werden oder wird ein neues Gebäude gebraucht, so können die Krankenhäuser Fördermittel beim Land beantragen, um ihre Investitionskosten zu decken.

Seien Sie sich sicher: In den Kreiskliniken im Landkreis Darmstadt-Dieburg sind Sie gut aufgehoben.