Dorfentwicklung für Kommunen und Privatpersonen
Dorfentwicklung für Privatpersonen
Als Eigentümerin oder Eigentümer einer Immobilie in einem anerkannten Förderschwerpunkt haben Sie die Möglichkeit, Fördermittel für Umbau-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen zu beantragen. Unter bestimmten Umständen werden sogar städtebaulich verträglicher Rückbau und Neubau (als Ersatz oder Baulückenschließung) sowie die Umgestaltung von Freiflächen gefördert. Voraussetzung ist die Lage im abgegrenzten Fördergebiet, das sich auf den historischen Ortskern sowie die ortstypische Bauweise bezieht.
Die Förderquote beträgt derzeit 35% der förderfähigen Nettokosten, max. 45.000,- Euro pro Objekt (bis zu 60.000,- Euro bei Kulturdenkmälern). Bei Umnutzung von ehemaligen Wirtschaftsgebäuden in bis zu drei Wohneinheiten sind sogar max. 200.000,- Euro Zuschuss möglich.
Momentan sind folgende Gemeinden im Landkreis Darmstadt-Dieburg als Förderschwerpunkt anerkannt:
Ansprechpartnerin: Frau Will
Ansprechparnterinnen: Frau Brechel, Frau Felger
Messel (Laufzeit 2022 -2028)
Ansprechpartnerin: Frau Hutter
Fischbachtal (Laufzeit 2024 - 2030)
Ansprechpartnerin: Frau Schade
Bevor Sie online einen Förderantrag stellen, rufen Sie bitte Ihre zuständige Ansprechpartnerin an oder schreiben Sie eine E-Mail mit ihrem Anliegen.
Mehr zur Dorfentwicklung
Downloads
- Weiterführende Informationen / Broschüren, Leitfaden, Richtlinie usw.: Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
- Antragsunterlagen / Formulare und Merkblätter: WI Bank
Online-Antragstellung
Momentan sind folgende Gemeinden im Landkreis Darmstadt-Dieburg als Förderschwerpunkt anerkannt:
Messel (Laufzeit 2022 -2029)
Kontakt: Frau Hutter 06151 / 881-2109
Kontakt: Frau Will 06151 / 881-2114
Kontakt: Frau Brechel,06151 / 881-2111, Frau Felger 06151 / 881-2102
Fischbachtal (Laufzeit 2024 - 2030)
Ansprechpartnerin: Frau Schade, 06151/881-2113
Dorfentwicklung für Kommunen
Das Dorfentwicklungsprogramm ermöglicht Kommunen und Privatpersonen, Fördermittel für Projekte zur Daseins- und Grundversorgung sowie für die Sanierung und den Neubau in Ortskernen zu erhalten. Damit umfassen die Fördermöglichkeiten neben den klassischen Gebäudeinvestitionen auch soziale und kulturelle Vorhaben wie zum Beispiel Mehrgenerationentreffs oder Dorfmuseen, Grundversorgungseinrichtungen wie zum Beispiel Dorfläden oder Dorfcafés sowie Dienstleistungen für Beratung, Moderation und Vorschläge für Innenentwicklungsprojekte. Darüber hinaus ist auch eine Unterstützung bei städtebaulich verträglichem Abriss von Gebäuden möglich.
Informationen zum Förderprogramm sowie fachliche Beratung und Begleitung bei der Bewerbung erhalten Kommunen bei der Fach- und Förderbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg. Kommunen, die zum ländlichen Raum Darmstadt-Dieburg gehören, können sich jedes Jahr um die Aufnahme in das Förderprogramm bewerben.
Für die Bewerbung ist ein kommunales Entwicklungskonzept zu erstellen, das im Rahmen der Dorfmoderation gefördert werden kann. Der Antrag ist vom Gemeindevorstand oder Magistrat einschließlich Konzept und Gremienbeschluss bis zum 1. Februar eines Jahres bei der Fach- und Förderbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg zu stellen.
Nehmen Sie bitte frühzeitig und vor der Antragstellung Kontakt mit der zuständigen Fach- und Förderbehörde im Landkreis Darmstadt-Dieburg auf.
Ab Anerkennung als Förderschwerpunkt hat eine Kommune ca. 6 Jahre Zeit ihr Konzept umzusetzen und für die Einzelmaßnahmen Förderanträge zu stellen.
Gefördert werden:
- kommunales Konzept und Moderation der Bürgermitwirkung
- städtebauliche Beratung und fachliche Verfahrensbegleitung und andere Dienstleistungen
- lokale Basisinfrastruktur und öffentliche Daseinsvorsorge
- Umnutzung, Sanierung und Neubau im Ortskern
- Freiflächen und Ortsbild
- Städtebaulich verträglicher Rückbau
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- Weiterführende Informationen / Broschüren, Leitfaden, Richtlinie usw.: Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
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Förderprogramm Dorfmoderation
Das Förderprogramm "Dorfmoderation" ist ein Angebot für Kommunen, die nicht als Förderschwerpunkt der Dorfentwicklung anerkannt sind. Gefördert werden Ausgaben für Moderations- und Beratungsdienstleistungen sowie für die Erstellung von kommunalen Entwicklungskonzepten zu allen Themen, die die Zukunftsfähigkeit der Kommune betreffen.
Nehmen Sie bitte frühzeitig und vor der Antragstellung Kontakt mit der zuständigen Fach- und Förderbehörde im Landkreis Darmstadt-Dieburg auf.
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