Unterstützung von Unternehmen bei der Bewältigung der Auswirkungen des Coronavirus
Wichtige Hilfsprogramme
Temporäre Schließung: Außerordentliche Wirtschaftshilfe für November und Dezember 2020
Das Bundesfinanzministerium teilt dazu mit:
„Mit der außerordentlichen Wirtschaftshilfe des Bundes werden jene unterstützt, deren Betrieb temporär geschlossen wird aufgrund der zur Bewältigung der Pandemie erforderlichen Maßnahmen.“
Der Erstattungsbetrag soll 75 % des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter betragen. Die Prozentsätze für größere Unternehmen werden nach Maßgabe der Obergrenzen der einschlägigen beihilferechtlichen Vorgaben ermittelt.
„Auch junge Unternehmen werden unterstützt. Für nach November 2019 gegründete Unternehmen wird der Vergleich mit den Umsätzen von Oktober 2020 herangezogen."
Antragsberechtigt sind Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, denen aufgrund der staatlichen Anordnung das Geschäft untersagt wird beziehungsweise aufgrund bestehender Anordnung bereits untersagt ist.
Die Wirtschaftshilfe wird als einmalige Kostenpauschale ausbezahlt. Die elektronische Antragstellung muss hierbei durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt erfolgen.
Soloselbständige sind bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro unter besonderen Identifizierungspflichten (u.a. ELSTER-Zertifikat) direkt antragsberechtigt, sofern sie bisher noch keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben.
NEU: Notfallkasse Hessen
Mit der Notfallkasse Hessen bietet das Land eine zusätzliche Liquiditäts-Hilfe für hessische Unternehmen, Betriebe und nicht-öffentliche Institutionen, die bisher nicht über andere Programme unterstützt werden konnten. Das bedeutet bis zu 100.000 Euro einmalige Zuwendung zur Abwendung der pandemiebedingten Härte.
Anträge mit entsprechenden Belegen können online beim Regierungspräsidium Kassel gestellt werden.
Überbrückungshilfe für betroffene Unternehmen
Nach der Corona-Soforthilfe wurde eine weitere wichtige Unterstützungsmaßnahme insbesondere für stark betroffene Branchen beschlossen: die sogenannte “Überbrückungshilfe” als weitergehende Liquiditätshilfe – in der Phase I für die Monate Juni bis August 2020, in einer Phase II für die Monate September bis Dezember 2020 und in einer bereits angekündigten Phase III (inkl. „Neustarthilfe für Soloselbständige") von Januar bis Juni 2021. Das Zuschussprogramm gewährt Unternehmen, Solo-Selbstständigen und Angehörigen der freien Berufe im Haupterwerb nicht rückzahlbare Zuschüsse zu den fixen Betriebskosten. Das Antragsverfahren wird nur durch registrierte Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer durchgeführt (nur Solo-Selbstständige können direkt beantragen) und über eine digitale Plattform erfasst. Für all jene, die noch keinen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer haben: Verzeichnisse gibt es u.a. auf der Themenseite des Hessischen Wirtschaftsministeriums.
In Digitalisierung investieren: Förderprogramm "Digital jetzt"
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (3 bis 499 Mitarbeitende) aus allen Branchen mit dem Programm „Digital jetzt - Investitionsförderung für KMU“.
Das Programm soll mit finanziellen Zuschüssen bis zu 50.000 EUR Unternehmen dazu anregen, noch mehr in digitale Technologien und in die Qualifizierung der Beschäftigten zu investieren. Ziele des Programms sind u.a. höhere IT-Sicherheit, verbesserte digitale Geschäftsprozesse, Befähigung von Mitarbeitenden und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Wer entsprechende Digitalisierungsvorhaben (z.B. Investitionen in innovative Hard- und Software und Qualifizierungsmaßnahmen) plant, kann bis ins Jahr 2023 einen entsprechenden Antrag stellen. Die Fördermittel für 2020 sind aktuell ausgeschöpft.
Voraussetzungen und der Zugang zum Förderantrag zu "Digital jetzt" sind hier verfügbar.
Förderprogramm „Ausbildungsplätze sichern“
Auszubildende von heute sind unsere Fachkräfte von morgen. Mit dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ sollen Ausbildungsplätze auch in der Krise geschützt werden und jungen Menschen eine verlässliche Zukunftsperspektive gegeben werden. Ziel der Förderung ist es, Ausbildungsbetriebe und ausbildende Einrichtungen dazu zu motivieren, ihr Ausbildungsniveau zu halten oder gar zu erhöhen. Antragsberechtigt sind KMU, die durch die COVID-19-Krise in erheblichem Umfang betroffen sind. Anträge sollen über die Agentur für Arbeit gestellt werden können.
Details dazu enthält das Eckpunktepapier „Ausbildungsplätze sichern“.
Weitere Förderprogramme des Landes Hessen
Neben KfW-Krediten (Zugang über Hausbank) bietet das Land Hessen über die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) und die Bürgschaftsbank Hessen ein breites Spektrum geförderter Finanzierungsprodukte an, um insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei Investitionen und mit Betriebsmitteln zu unterstützen:
- Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen in Hessen (Kredit)
- Hessen Mikroliquidität
- Kapital für Kleinunternehmen (KfK)
- Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen (GuW)
- Bürgschaften: Landesbürgschaften / "Bundesregelung Bürgschaften 2020" / Express-Bürgschaften
Alle Informationen zu diesen Angeboten bei der WIBank Hessen.
Maßnahmen zur Liquiditäts-Sicherung
Kurzarbeit
Das Kurzarbeitergeld der Agentur für Arbeit kann beantragt werden, wenn 10% der Beschäftigten vom Ausfall betroffen sind. Weitere Infos direkt von der Agentur für Arbeit, Hotline: 0800 - 4 5555 20. Direkt-Link zum Antragsformular
Hilfe für Selbstständige - Grundsicherung
Für jene Menschen, die bei uns im Landkreis Darmstadt-Dieburg wohnen und in persönliche Existenznot kommen, ist unser Kommunales Jobcenter zuständig: wenn die persönliche Hilfebedürftigkeit nachgewiesen ist und das Einkommen nicht mehr ausreicht um den Lebensunterhalt sicherzustellen, können (vorläufige) Leistungen gewährt werden - als Anspruch auf Grundsicherungsleistungen. Kontakt dazu kann mit unserem Beratungscenter für den Landkreis aufgenommen werden: Per e-mail: info-kfb@ ladadi.de - Telefon 06151/881-5000 . Informationen für Selbstständige im Landkreis Darmstadt-Dieburg gibt es auch hier.
Steuerliche Maßnahmen
Einen umfassenden Überblick zu steuerlichen Erleichterungen gibt es hier: FAQs des Hessischen Ministeriums der Finanzen
Zahlungserleichterungen nutzen
Stundungen oder Ratenzahlungen bieten derzeit einige Organisationen und Verbände an: so zum Beispiel die Berufsgenossenschaft Handel & Warenlogistik oder die IHK Darmstadt bezüglich der Mitgliedsbeiträge.
Weitere Angebote und Informationen
Vereinsförderung
Mit dem Hessischen Förderprogramm „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“ werden gemeinnützige Vereine (z.B. Sportvereine, Kulturbetriebe und Spielstätten sowie Vereine, Initiativen und gemeinnützige Organisationen aus anderen Bereichen) in Hessen unterstützt. Näheres dazu auf unseren Seiten Sport- und Vereinsförderung.
Entschädigung bei angeordnetem Tätigkeitsverbot
Selbstständige haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Entschädigung bei einem angeordnetem Tätigkeitsverbot/Quarantäne nach Infektionsschutzgesetz beim Regierungspräsidium Darmstadt zu beantragen. Weitere Infos dazu hier.
Gastronomie
Hilfen für Kultur, Künstler und Kreative
Eine Übersicht zur Unterstützung für die Kultur- und Kreativwirtschaft ist hier verfügbar. Damit Museen wieder besucht werden können, fördert der Bund Schutzmaßnahmen in kleineren und mittleren Häusern mit dem Programm "Neustart".
Informationen für Mieter und Vermieter
Die IHK Darmstadt hat hier FAQs zu Gewerbemieten zusammengestellt.
Vernetzung/Marktplätze und Sicherung von Lieferketten
Umgang mit Insolvenz
Bis zum 31. Dezember 2020 hatte das Bundesministerium für Justiz die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt - für Unternehmen, die infolge der Coronavirus-Pandemie überschuldet sind, ohne zahlungsunfähig zu sein. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Insolvenzantragspflicht auch im Januar 2021 ausgesetzt. Die IHK Darmstadt hat Fragen und Antworten rund um Zahlungsschwierigkeiten und Insolvenz zusammengestellt. Auch über das Schutzschirm-Verfahren wird hier informiert.
Zeit nutzen: Strategische Planungen
Agilität, neue Geschäftsfelder, Digitalisierung und Best Practice-Beispiele: Viele Unternehmer nutzen die Krise, um wirtschaftliche, finanzielle, personelle und organisatorische Fragen der Unternehmensführung zu klären - lassen Sie sich dabei von professionellen, erfahrenen Beratern begleiten. Auch hierfür gibt es ein Bundesprogramm: „Förderung unternehmerischen Know-Hows“, wie u.a. die IHK Darmstadt berichtet.
Informationen zur Öffnung von Betrieben und Ladengeschäften
Die aktuellen Auslegungshinweise zur Öffnung laut gültiger Verordnung in Hessen sind hier aufgeführt.
Die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik gibt Antworten zu Schutzmaßnahmen von Beschäftigten und branchenbezogene Informationen.
Infos zur Maskenpflicht stellt die Hessische Landesregierung hier zur Verfügung.
Unter folgenden Links sind weitere Informationen und Ansprechpersonen zusammengestellt:
Regionale Informationen aktuell bei der IHK Darmstadt-Rhein-Main-Neckar
Bundesministerium für Energie und Wirtschaft inklusive Hinweisen zu globalen wirtschaftlichen Beziehungen
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Wohnen, Verkehr
Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main
Für weitere Fragen und individuelle Beratung steht der Fachbereich Wirtschaft, Standort- und Regionalentwicklung des Landkreises Darmstadt-Dieburg gerne zur Verfügung unter 06151 / 881 - 1016 oder per E-Mail wirtschaft@ ladadi.de.