Fördern und Fordern

Der Grundsatz "Fördern und Fordern" hat zum Ziel, Langzeitarabeitslose schnell und dauerhaft in das Arbeitsleben zu integrieren.

Fordern bedeutet, dass jeder erwerbsfähige Hilfebedürftige gehalten ist, sich aus eigenen Mitteln und Kräften nach Möglichkeit selbst darum zu bemühen, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, die den eigenen Bdarf und den Bedarf der Angehörigen in der Bedarfsgemeinschaft deckt. Zum Fordern gehört auch, dass jede zumutbare Tätigkeit aufgenommen werden muss.

Dem Fordern stehte das Fördern gegenüber. Die Träger der Grundsicherung unterstützen erwerbsfähige Hilfebedürftige bei der Suche und Erlangung einer Beschäftigung oder Arbeitsgelegenheit. Die Fallmangerinnen und Fallmanager stehen als persönliche Ansprechpartner zur Seite. Sie unterstützen bei Fragen zu Bewerbungen, Qualifizierungsmaßnahmen und Arbeitsgelegenheiten. Ziel ist es, eventuelle Vermittlungshemmnisse zu beseitigen und somit die Chancen zur Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt zu erhöhen.

Fordern bedeutet

Erwerbsfähige Hilfebedürftige sind verpflichtet

  • jede zumutbare Arbeit anzunehmen
  • eigene aktive Bemühungenzur Beendigung der Erwerbslosigkeit zu erbringen
  • bei Meldeterminen zu erscheinen

Auch andere Personen in der Bedarfsgemeinschaft sind verpflichtet

  • an der Beendigung der Hilfebedürftigkeit mitzuwirken
  • bei Meldeterminen zu erscheinen

Fördern bedeutet

  • Umfassende persönliche Beratung und Unterstützung
  • Zuordnung eines Fallmanagers, der eine individuelle Eingliederungsstrategie erarbeitet

Mögliche Leistungen zur Eingliederung in das Erwerbsleben

  • Förderungsleistungen nach dem SGB III wie Beratung und Vermittlung, Qualifizierung oder Praktika
  • Kommunale Förderungsleistungen wie Kinderbetreuung oder häusliche Pflege von Angehörigen, Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung oder Suchtberatung
  • Förderleistungen bei Arbeitsaufnahme wie Lohnkostenzuschuss, Beschäftigungszuschuss etc. für Arbeitgeber oder Fahrtkosten, Einstiegsgeld etc. für Arbeitnehmer

Menschen mit Behinderung in guten Händen

Seit März 2005 besteht eine Fachstelle für Menschen mit Behinderung innerhalb der aktivierenden Hilfe der Kreisagentur für Beschäftigung. Inzwischen arbeiten 6 Mitarbeiterinnen als Fallmanagerinnen in der Fachstelle. Sie kümmern sich um Menschen mit einem Grad der Behinderung von 30 bis 100. Die Fachstelle führt ein auf die Behinderung bezogenes Profiling durch. Großen Wert wird auf den Aufbau von Netzwerken und Kooperationen gelegt.

Durch die Präsenz der Fachstelle und dem aktiven Wirken der Mitarbeiterinnen wird das Thema "Behinderung und Erwerbsleben für ALG II-Bezieher" innerhalb und außerhalb der Kreisagentur für Beschäftigung wahrgenommen. Für die Kundinnen und Kunden bedeutet dies, dass durch intensive Beratung und ein auf den Einzelfall bezogenes Profiling eine angemessene Vermittlung in den Arbeitsmarkt möglich wird. Das Prinzip des Fördern und Fordern kann durch die Fachkompetenz der Mitarbeiterinnen adäquat umgesetzt werden. Der ressourcenorientierte Ansatz kommt den Anforderungen der Arbeitsuchenden mit Behinderung entgegen und ermöglicht somit passgenaues Vermitteln.

Rehabilitation im Blickpunkt

Im September 2005 wurde die Fachstelle für Rehabilitation eingerichtet und Ende 2006 in die Aufgabenbereiche Erst- und Wiedereingliederung aufgeteilt. Zwei Fachkräfte decken dieses Aufgabengebiet ab.

Für die Ersteingliederung überwiegend Jugendlicher und junger Erwachsener ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig. Die Fachstelle klärt im Vorfeld ob ein Reha-Bedarf bestehen könnte. Die Wiedereingliederung umfasst die Beratung von Langzeitarbeitslosen mit möglichem Reha- Bedarf in schwierigen Lebenssituationen.