Informationen zu Arbeitsgelegenheiten

Gemeinnützige zusätzliche Arbeitsgelegenheiten nach den Bestimmungen des SGB II sollen Arbeitsuchenden ermöglichen, berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten zu erhalten oder zu erweitern, die Arbeitsmarktchancen verbessern und die Integration in das Erwerbsleben erleichtern.

Eine Arbeitsgelegenheit soll eine Brücke in den ersten Arbeitsmarkt sein.

Weitere Informationen finden Sie im FAQ zu den Arbeitsgelegenheiten und im Antrag

Weitere Fragen beantworten gern die Kolleginnen und Kollegen des Fachgebiets Beschaffung und Koordination von Arbeitsmarktdienstleistungen unter BeKA-KfB@remove.this.ladadi.de