Richtlinie zur Bemessung angemessener Unterkunftskosten im Landkreis Darmstadt-Dieburg

Die Kreisagentur für Beschäftigung hat eine Richtlinie entwickelt, nach welcher sich die angemessenen Unterkunftskosten im Landkreis definieren. Diese Richtlinie, die regelmäßig angepasst wird, bildet jede einzelne Stadt bzw. Gemeinde im Landkreis ab und gibt Auskunft über die jeweiligen Höchstmieten.