Richtlinie zur Bemessung angemessener Unterkunftskosten im Landkreis Darmstadt-Dieburg

Die Kreisagentur für Beschäftigung hat eine Richtlinie entwickelt, nach welcher sich die angemessenen Unterkunftskosten im Landkreis definieren.
Sie wird regelmäßig angepasst und gibt Auskunft über die jeweiligen Höchstmieten in jeder einzelnen Stadt bzw. Gemeinde im Landkreis.

Diese Richtlinie gilt nur für abgeschlossenen Wohnraum, der an eine Mietpartei vermietet wird.
Sollten Sie in eine Wohngemeinschaft ziehen oder sich Wohnraum teilen (beispielsweise Küche / Bad), gelten unter Umständen andere Beträge. Dann wenden Sie sich bitte an uns.