Hilfe bei der Regelung von Unterhalt und Feststellung der Vaterschaft

In Unterhaltsangelegenheiten unterstützen, beraten und vertreten wir Sie und Ihr Kind. Auf Antrag des allein erziehenden Elternteils machen wir den Unterhaltsanspruch des Kindes gegenüber dem anderen Elternteil geltend und leiten die erfolgten Zahlungen an (meistens) die Mutter weiter. Für die Einleitung einer Unterhaltsbeistandschaft empfehlen wir eine telefonische Terminvereinbarung.

Für Kinder, deren Eltern bei der Geburt nicht miteinander verheiratet sind, klären wir auch die Vaterschaft, sofern erforderlich durch eine Klage vor Gericht.

Das Jugendamt stellt eine Bescheinigung bezüglich des alleinigen Sorgerechts für die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratete Mutter aus.
Beschreibung

Durch das sog. Negativattest nach § 58a Absatz 2 des Sozialgesetzbuchs VIII (SGB VIII) wird der Mutter eines nichtehelich geborenen Kindes bescheinigt, dass für das Kind keine Sorgeerklärungen nach § 1626a Abs. 1 Nr. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) abgegeben worden sind und dass die elterliche Sorge den Eltern auch nicht durch gerichtliche Entscheidung ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen wurde.

Antragsformular
Antrag auf Bescheinigung bezüglich des alleinigen Sorgerechts

Ansprechpartner/-innen

Name
Sachgebiet
ZimmerTelefon

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Standort:
Darmstadt - Mina-Rees-Str. 2
 
Frau Boywitt
Buchstabe A-D, Ko
10406151 / 881-2267
Frau Schuster
Buchstabe G, O, Q, R, La, Le, Li, Lo
10106151 / 881-1436
Frau Grüdl
I, J, Sp, U-Z, Kh, Ki, Kl, Kn
10606151 / 881-1328
Frau Ruf
stellv. Fachgebietsleiterin
Fachbereichsleiterin
10306151 / 881-2270
Standort:
Darmstadt - Mina-Rees-Str.2
 
Frau Vicinus
Buchstabe M-N, Beurkundungen L
32206151 / 881-2266
Standort:
Darmstadt - Mina-Rees-Str. 2
 
Frau Chapusot
Buchstabe P, S, T, Ka, Ke
Fachgebietsleiterin
10606151 / 881-1322
Frau Dahman
Buchstabe E, F, H, Sch, Kr, Ku
10506151 / 881-1472