Möchten Sie Tagesmutter/Tagesvater werden?

In Ihrer Tätigkeit Kindertagespflegepersonen begleiten Sie Kinder in ihrer Entwicklung. Sie planen pädagogische Angebote, fördern die Bildung der Kinder und begleiten sie dabei auf ihrem Weg, die Welt zu entdecken. Mit den Eltern gehen Sie eine Erziehungspartnerschaft ein und unterstützen bei pädagogischen Themen.

Als Kindertagespflegeperson benötigen Sie eine Qualifizierung und eine Pflegeerlaubnis nach dem §43 SGB VIII, die vom Jugendamt durchgeführt und ausgestellt wird. Diese ist an Kriterien der Eignung von Person und Räumen gebunden, gilt für fünf Jahre und stellt die Grundlage für Ihr Einkommen dar.

Schritt 1: Besuchen Sie unsere Informationsveranstaltungen

Bei den Informationsveranstaltungen zur Tätigkeit als Kindertagespflegeperson erhalten Sie erste Informationen über die gesetzlichen Rahmenbedingungen, Voraussetzungen, Verdienstmöglichkeiten und die Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson. 

Termine 2023/2024:

  Infoveranstaltung:
Mittwoch, 19.07.2023 von 18-20 Uhr (online)
Dienstag, 07.11.2023 von 18-20 Uhr (Kreishaus Dieburg)
Mittwoch, 24.01.2023 von 18-20 Uhr (Kreishaus Darmstadt)

 Anmeldung per Mail an: kindertagespflege@ladadi.de  

 

Wir freuen uns darauf, Sie zu einem der unverbindlichen Informationstermine begrüßen zu dürfen!

Bei Rückfragen sind wir auch gerne telefonisch für Sie erreichbar!

Ihre Ansprechperson:
Frau Kerstin Koch
Telefon: 06151 881 2785
E-Mail: kindertagespflege@remove.this.ladadi.de 

Schritt 2: Bewerbungsverfahren

Wenn Sie sich dazu entscheiden, als Kindertagespflegeperson tätig sein zu wollen, schicken Sie uns Ihre Bewerbung per Mail an kindertagespflege@remove.this.ladadi.de

Das Bewerbungsschreiben soll Folgendes beinhalten:

  • Anschreiben mit Motivationsschreiben

  • Zeugnisse

  • Lebenslauf

  • wenn möglich ein Foto

Anschließend laden wir Sie zu einem persönlichen Eignungsgespräch ein. 

Nach Feststellung der Eignung erfolgt die Zulassung zur Qualifizierung.

Schritt 3: Erteilung der Pflegeerlaubnis nach §43 SGB VIII

Für die Erteilung einer Pflegeerlaubnis stehen Ihnen die Kolleginnen der Fachaufsicht/Fachberatung bei allen Fragen zur Verfügung!

Die Zustimmung zu einer polizeilichen Abfrage und Jugendamtsabfrage, sowie die Vorlage einer Gesundheitsbescheinigung werden vorausgesetzt.

Frau A. Hertweck zuständig für die Kommune

  • Alsbach-Hähnlein
  • Bickenbach
  • Dieburg
  • Erzhausen
  • Griesheim
  • Messel
  • Münster
  • Ober-Ramstadt
  • Pfungstadt
  • Rossdorf
  • Seeheim-Jugenheim
  • Weiterstadt

Frau N. de Paris zuständig für die Kommunen:

  • Babenhausen
  • Eppertshausen
  • Fischbachtal
  • Groß-Bieberau
  • Groß-Umstadt
  • Groß-Zimmern
  • Modautal
  • Mühltal
  • Otzberg
  • Reinheim
  • Schaafheim