Das Hessische Gleichberechtigungsgesetz (HGlG) und der Frauenförder- und Gleichstellungsplan

Frauenförder- und Gleichstellungsplan

Das Hessische Gleichberechtigungsgesetz gibt den Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten seit mehr als 25 Jahren zahlreiche Gestaltungs- und Kontrollinstrumente zur Hand, um im öffentlichen Dienst aktiv die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu verwirklichen, Familien  - in ihren vielfältigen Lebensformen - eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu ermöglichen und bestehende Unterrepräsentationen von Frauen zu beseitigen.

Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte hat ebenso einen Überwachungs- und Unterstützungsauftrag bei Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts nach Maßgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Der Frauenförder- und Gleichstellungsplan für die Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg ist für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2025 gültig. Er verpflichtet die Dienststelle zur beruflichen Förderung von Frauen mit Zielvorgaben, bis die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in allen Positionen des öffentlichen Dienstes erreicht ist. Verbindlicher Bestandteil des Frauenförder- und Gleichstellungsplanes sind Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie der Zugangschancen für Frauen und der partnerschaftlichen Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ebenso die Aufwertung von Tätigkeiten an frauentypischen Arbeitsplätzen mit besonderem Fokus auf die Digitalisierung.

Die Dienststelle ist verpflichtet, jährlich über die Maßnahmen im Frauenförder- und Gleichstellungsplan zu berichten:

Abschlussbericht 2014-2019

Elternzeit und Teilzeit

Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern ist heute ein selbstverständlicher Anspruch geworden. Trotz dieses Ideals existieren Vereinbarkeitskonflikte. Wie lassen sich Theorie und Praxis annähern? Aktive, engagierte Väter fragen sich, ob die Aufgabenverteilung der Care- und Erwerbsarbeit fair ist. Sie können die soziale Normierung von Männlichkeit grundlegend verändern. Das Elternzeitgesetz bietet Möglichkeiten für ein intensiveres Zusammenleben von Vätern und Kindern; aktive Väter sammeln neue Erfahrungen und erweitern ihre sozialen Kompetenzen.

Weitere Informationen:

Elternzeitbroschüre der Kreisverwaltung

Broschüre Elternzeit
Broschüre Elternzeit

Die Kreisverwaltung informiert ihre Mitarbeitenden in der Broschüre "ElternZeit - VaterZeit & MutterZeit" über folgende Themenbereiche:

  • Schwangerschaft und Mutterschutz

  • Elternzeit,  Elterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsmonate
  • Kindergeld und Kinderzuschlag
  • Partnerschaftliche Vereinbarkeit
  • Elternzeit- sowie Wiedereinstiegszeit-Gespräche
  • Beruflicher Kontakt während der Elternzeit
  • Berufstätigkeit mit Kind

Bei Fragen steht das Büro für Chancengleichheit allen Mitarbeitenden der Kreisverwaltung zur Verfügung.

Prävention und Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist ein Thema in jedem Betrieb und in jeder Verwaltung. Dabei geht es nicht um das Verweigern eines Flirts. Es geht um das Verweigern von Respekt. Es geht um Machtauseinandersetzungen.

Die Kreisverwaltung schützt alle Mitarbeitenden vor Benachteiligung und Belästigung. Dieser Auftrag ergibt sich auch aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Es liegt im Interesse der Kreisverwaltung und aller Mitarbeitenden, diese Diskriminierung zu bekämpfen, um sie vom Arbeitsplatz zu verbannen. Dafür wurden u. a. Präventionsmaßnahmen entwickelt und eine Beschwerdestelle eingerichtet.

Seit mehr als 10 Jahren finden in der Kreisverwaltung des Landkreises Darmstadt-Dieburg verpflichtende Fortbildungen für Auszubildende und Führungskräfte zur Prävention vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz statt. Doch das alleine reicht nicht. Denn das Wichtigste in Sachen Prävention vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz ist, dass über Erlebtes oder Beobachtetes gesprochen werden kann. Es ist Sache aller hinzusehen und nicht länger zu schweigen.

In der Kreisverwaltung gibt es seit Oktober 2017 die „Dienstvereinbarung zum Schutz vor sexueller Belästigung, Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz“. Darin werden die unerwünschten Verhaltensweisen benannt, vorbeugende Maßnahmen beschrieben, Ansprechpersonen genannt und das Beschwerde- und Sanktionsverfahren festgelegt.

Fortbildungen, Schutzmaßnahmen, Beschwerdemöglichkeit, Dienstvereinbarung – all das soll sicherstellen, dass Betroffene gehört werden, Taten aufhören, Täter oder Täterinnen Konsequenzen erfahren. Damit geht die Kreisverwaltung des Landkreises Darmstadt-Dieburg einen zeitgemäßen Weg der Prävention.