Was ist eine Verpflichtungserklärung ?

Für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland und den Aufenthalt benötigen Staatsangehörige zahlreicher Länder ein Visum. Das Visum ist vor der Einreise bei der zuständigen Deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) zu beantragen.

Die Auslandvertretung macht die Erteilung eines Visums in der Regel von der Vorlage einer Verpflichtungserklärung (VE) abhängig. Dies liegt daran, dass dem Staat durch den Aufenthalt des Ausländers Kosten entstehen könnten, die von dem Ausländer nicht selbst getragen werden können. Daher ist eine Kostenübernahme durch den Einlader (Verpflichtungsgeber) sicherzustellen

Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung garantiert jedoch nicht, dass ein Visum erteilt wird. Die Erteilung oder Ablehnung eines Visums liegt in der alleinigen Zuständigkeit der deutschen Auslandsvertretung.

Hinweis: Die Vorlage einer Verpflichtungserklärung ist nicht Voraussetzung für die Annahme eines Visumantrages. Wenn ein Ausländer die Finanzierung der Lebenshaltungs- und Reisekosten aus eigenem Vermögen bzw. Einkommen sichern kann, können sie auch ohne eine Verpflichtungserklärung ein Visum beantragen.