Prüfung und Ausstellung

Nach Eingang Ihres Antrags senden wir Ihnen per E-Mail eine Bestätigung. 

Bearbeitungszeit: Bei Vorlage vollständiger Unterlagen, beträgt dies in der Regel ca. 2 bis 3 Wochen. Bitte beachten Sie, dass aufgrund einer höheren Anzahl von Anträgen, diese Arbeitszeit vor den Hauptreisezeiten verlängert werden kann.

Sie müssen persönlich vorbeikommen, um Ihre Verpflichtungserklärung abzuholen. Da es sich um eine selbstschuldnerische Erklärung handelt, muss Ihre Unterschrift vor Ort beglaubigt werden. Sie können sich hierbei nicht von Ihrem Ehepartner oder sonstige Verwandte/Bekannte vertreten lassen (auch nicht durch Vorlage eine Vollmacht).

Sollten Sie die Verpflichtungserklärung online mit dem Bürger- und Servicekonto des Landes Hessen bzw. mit Online-Ausweisfunktion (eID) eingereicht haben, ist keine persönliche Vorsprache erforderlich. 

Die Abholung findet in unserem Dienstgebäude in Dieburg statt: Kreishaus Dieburg, Albinistraße 23. Bei Ihrer Ankunft wenden Sie sich bitte zuerst an den Serviceschalter im Erdgeschoss.

Nach der Abholung: Das Original der Verpflichtungserklärung muss an den Ausländer weitergeleitet werden, der das Visum beantragt und die Verpflichtungserklärung bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) vorlegt. Das Original verbleibt anschließend beim Ausländer zur Vorlage bei der Grenzkontrolle. Bei Ausländern, die sich bereits im Bundesgebiet aufhalten, z.B. Studenten, die ihr Studium fortsetzen, muss die Verpflichtungserklärung bei der zuständigen Ausländerbehörde des Wohnorts des Ausländers vorgelegt werden.  

Eine Durchschrift der Verpflichtungserklärung verbleibt als ggf. vollstreckbarer Titel bei der Ausländerbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg.

Die Verpflichtungserklärung wird nach ihrer Ausstellung von deutschen Auslandsvertretungen  in der Regel für bis zu 6 Monate anerkannt. Nach Ablauf dieses Zeitraums, wird Ihr Gast eine neue Verpflichtungserklärung benötigen.

Unabhängig von der Abgabe einer Verpflichtungserklärung, ist es für die Visumerteilung grundsätzlich erforderlich, dass ein Krankenversicherungsnachweis vorgelegt wird. Diese kann im Ausland oder auch in Deutschland abgeschlossen werden.