Visumsangelegenheiten

Hinweis für syrische Staatsangehörige

Das Auswärtige Amt hat für den Familiennachzug zu anerkannten syrischen Flüchtlingen ein Webportal eingerichtet. Dort sind alle nötigen Informationen zum Ablauf des Visumsverfahrens abrufbar. Zudem kann mittels eines Online-Formulars eine Anzeige zur Einhaltung der Frist gestellt werden.

Das Portal kann auf Deutsch, Englisch und Arabisch angezeigt und von anerkannten syrischen Flüchtlingen, Antragstellern des Familiennachzugs sowie Unterstützerorganisationen genutzt werden.

Weitere Informationen zum Visumverfahren finden Sie im Informationsblatt des Auswärtigen Amtes.

Informationsblatt des Auswärtigen Amts zum Familiennachzug zu anerkannten syrischen Flüchtlingen   

 

Hinweis  für alle anderen anerkannten Flüchtlinge

Das Webportal des Auswärtigen Amtes kann für die Anzeige (fristwahrende Anzeige gem. § 29 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG) zur Einhaltung der Frist auch von allen anderen Flüchtlingen genutzt werden.

Das Auswärtige Amt weist  ausdrücklich darauf hin, dass das Webportal für den erweiterten Personenkreis allerdings nicht genutzt werden kann, um den förmlichen Visumsantrag vorzubereiten. Dies gilt weiterhin nur für den Nachzug zu in Deutschland lebenden syrischen Flüchtlingen.