10 Jahre UN-Behindertenrechtskonvention

Im März 2019 jährt sich die Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland zum zehnten Mal. Bereits 2009 hatte sich die Bundesrepublik Deutschland dazu verpflichtet, diese Menschenrechtskonvention, die die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in den Vordergrund stellt, umzusetzen. Ein guter Anlass, um bezogen auf das Schwerpunktthema „Arbeit und Beschäftigung“ des VIELFALT-Newsletters mal hinzuschauen, was die UN-BRK auf diesem Sektor festlegt:
Beispielsweise wird in Artikel 27 der UN-BRK der Zugang für Menschen mit Behinderung zu einem inklusiven Arbeitsmarkt gefordert. Auch werden unter anderem Reha-Maßnahmen, die Beschäftigung im Öffentlichen Sektor und die Möglichkeit zur Selbständigkeit eingefordert.

Am Institut für Menschrechte in Berlin wurde eine Monitoring-Stelle eingerichtet, die die Umsetzung der UN-BRK überwacht. Diese sieht einen großen Handlungsbedarf darin, das Recht auf Arbeit für Menschen mit Behinderungen in Deutschland umzusetzen und macht diesen immer wieder deutlich. Auf ihrer Website www.institut-fuer-menschenrechte.de/monitorin-stelle-un-brk/themen/arbeit/ können Statements und weitere wichtige Informationen sowie Positionen zum Thema Arbeit und Inklusion aus Sicht der Monitoring-Stelle abgerufen werden.

Auch im Landkreis Darmstadt-Dieburg gibt es bereits Anlaufstellen zu diesem Thema. So bietet die  Fachstelle für Menschen mit Behinderung und Rehabilitanden bei der Kreisagentur für Beschäftigung des Landkreises Darmstadt-Dieburg eine intensive Beratung und ein auf den Einzelfall bezogenes Profiling an. Menschen mit Behinderung, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II beziehen, können so in eine angemessene Arbeit vermittelt werden. Der Bereich Rehabilitation, ebenfalls bei der Kreisagentur für Beschäftigung des Landkreises angesiedelt, unterstützt bei der Erst- und Wiedereingliederung. Hier steht primär nicht die Genesung des Rehabilitanden im Mittelpunkt, sondern die Eingliederung in und damit die Teilhabe am Arbeitsmarkt.

Zudem berät der IFD Darmstadt und Darmstadt-Dieburg (Integrationsfachdienst) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zum Thema Eingliederung von Menschen mit Behinderung.

Das Themenfeld Arbeit & Beschäftigung ist auch ein wichtiges Kapitel im Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention  im Landkreis Darmstadt-Dieburg. Im Rahmen der Auftaktveranstaltung, über die wir bereits in der vergangenen Ausgabe unseres VIELFALT-Newsletters berichtet haben, wurden viele Ideen entwickelt, wie die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt verbessert werden kann. Erste Ideen waren beispielsweise Veranstaltungen zur Sensibilisierung von Unternehmen, individualisierte Unterstützung am Arbeitsplatz oder eine inklusive Berufsberatung. In einer gegründeten Arbeitsgruppe Arbeit und Beschäftigung sollen diese und weitere Ideen nun spezifiziert werden, um als Maßnahmen in den Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK des Landkreises Darmstadt-Dieburg einzufließen.