Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Landkreis Darmstadt-Dieburg

In der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) wird die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung gefordert.
Es geht darum, Strukturen möglichst so zu verändern, dass Zugänge zu Bildungsangeboten, zum Arbeitsmarkt, zu Wohnmöglichkeiten, zum öffentlichen Nahverkehr, zu Freizeitangeboten, kulturellen Veranstaltungen und zum Gesundheitssystem so gestaltet werden, dass sie von Menschen mit und ohne eine Beeinträchtigung gemeinsam genutzt werden können.

Auch Deutschland hat sich dazu verpflichtet die Konvention umzusetzen. Viele der Forderungen wurden in den letzten Jahren bereits in Gesetze überführt.
Darüber hinaus aber gibt es wichtige Schritte, die auch die Kommunen zur Erfüllung der Forderungen der UN-BRK beitragen können.

Um dies zu tun, wurde für den Landkreis Darmstadt-Dieburg im Rahmen eines großen Beteiligungsverfahrens ein

erstellt, der im September 2020 vom Kreistag beschlossen wurde.

Erster Zwischenbericht zum Aktionsplan und Empfehlungen für das weitere Vorgehen
Der Kommunale Behindertenbeauftragte des LaDaDi hat im Dezember 2022 den politischen Gremien den ersten Zwischenbericht zum Aktionsplan und Empfehlungen für das weitere Vorgehen vorgelegt.
Insgesamt konnten 28 Maßnahmen umgesetzt und 17 angestoßen werden. Beispielsweise wurde im Bereich Kommunikation erstmals eine Fortbildung in einfacher Sprache für Mitarbeitende der Verwaltung angeboten und in einer weiteren Fortbildung wurde übermittelt, wie eine Website barrierefrei gestaltet werden kann. Beide Maßnahmen waren Teil des Aktionsplans. Lediglich bei fünf Vorhaben stellte sich heraus, dass sie wie im Aktionsplan vorgesehen, nicht umgesetzt werden konnten.

Künftig soll bei den jährlichen Inklusionsforen des LaDaDi und im jährlichen Tätigkeitsbericht des Kommunalen Behindertenbeauftragten kontinuierlich über den Stand der Umsetzung berichtet werden. 

Hintergrundinformationen
Alle Menschen im Landkreis Darmstadt-Dieburg sollen am sozialen Miteinander in allen Bereichen des öffentlichen Lebens teilhaben können. Ein klares Ziel. Noch aber stoßen Menschen je nach Konstitution und individuellen Fähigkeiten nicht selten auf Hürden und Barrieren, die sie in ihrer Teilhabe einschränken und behindern.

Um diese Barrieren gezielt abzubauen, hat der Kreistag des Landkreises Darmstadt-Dieburg beschlossen einen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK im Landkreis Darmstadt-Dieburg zu erarbeiten.

Mit einer im Büro für Migration und Inklusion des Landkreises eingerichteten Projektstelle zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wurde im Zeitraum von zweieinhalb Jahren in einem breitgefächerten Beteiligungsverfahren ein Aktionsplan für den Landkreis Darmstadt-Dieburg erarbeitet.
Ziel des Aktionsplans ist es, Teilhabemöglichkeiten für die Menschen im Landkreis zu verbessern. Dafür müssen Bedingungen geschaffen und Strukturen verändert werden.

Am 4. Dezember 2018 fand die Auftaktveranstaltung zur Erstellung des Aktionsplans für die Umsetzung der UN-BRK im Landkreis Darmstadt-Dieburg im Kreishaus in Darmstadt/Kranichstein statt. Eine Dokumentation der Veranstaltung finden Sie hier.

Unter dem Motto "Blick zurück nach vorn" - Was haben wir erarbeitet und wie geht es damit weiter?" präsentierten am 26. November 2019 die sieben Arbeitsgruppen des Beteiligungsverfahrens zur Umsetzung der UN-BRK im Landkreis ihre Ergebnisse.

Prof. Dr. Albrecht Rohrmann von der Universität Siegen erläuterte eingangs, warum die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auch eine kommunale Aufgabe ist. Denn ob beispielsweise ein Kind mit Behinderung eine Schule besuchen könne oder nicht, entscheide sich letztlich vor Ort.

Insgesamt 86 konkrete Maßnahmen in den Bereichen "Erziehung und Bildung", "Arbeit und Beschäftigung", "Gesundheit", "Sport, Kultur und Freizeit", "Wohnen", "Mobilität" sowie "Kommunikation" wurden innerhalb eines Jahres entwickelt und nun vorgestellt.

Ein Wegweiser für barrierefreie Arztpraxen im Landkreis Darmstadt-Dieburg beispielsweise würde dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderung leichter eine auf ihre Bedürfnisse abgestimmte Arztpraxis finden. Eine Arbeitgeberfachberatung etwa könnte dazu beitragen, dass Unternehmen zentrale Informationen und Anlaufstellen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung erhalten und sich besser vorbereitet fühlen.

An den Arbeitsgemeinschaften beteiligen sich neben Vertreterinnen und Vertretern der Kreisverwaltung, Städte und Gemeinden, Vereine und Verbände auch zahlreiche Privatpersonen. Über 100 Menschen haben ihr Wissen, ihre Erfahrungen, ihre Vorschläge und Ideen eingebracht.

Ansprechpartner

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ZimmerTelefon

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Kreishaus Darmstadt
 
Herr Crncic
Kommunaler Behindertenbeauftragter
T8,1.OG06151 / 881-1578