Einbürgerungen
Einbürgerungen, die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an eine Ausländerin oder einen Ausländer, sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Folgende Bedingungen müssen in der Regel für eine Einbürgerung erfüllt sein:
- Unionsbürger; Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis
- mindestens acht Jahre Innlandsaufenthalt
- Unterhaltsfähigkeit
- ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
- keine Mehrstaatigkeit; Ausnahme bei EU-Bürgern und Schweizern
- nicht bestraft
- Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes und keine Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung
Hinweise und Informationen
Wer ist zuständig?
Einen Antrag auf Einbürgerung in die deutsche Staatsangehörigkeit können Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde stellen.
Bei Kommunen mit weniger als 7.500 Einwohnern, dies sind im Landkreis Darmstadt-Dieburg zurzeit:
- Bickenbach
- Eppertshausen
- Fischbachtal
- Groß-Bieberau
- Messel
- Modautal
- Otzberg
bearbeitet das Landratsamt die Einbürgerungsanträge.
Zuständige Entscheidungsbehörde über die Einbürgerung ist das Regierungspräsidium Darmstadt.
Die Verwaltungsgebühr für einen Einbürgerungsantrag beträgt 255 Euro.
Anträge und Formulare
Erforderliche Unterlagen und Nachweise zum Einbürgerungsantrag
Erklärung zum Einbürgerungsantrag
Erklärung über die deutsche Staatsangehörigkeit der Ehegatten
Merkblatt für Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der EU oder der Schweiz
Merkblatt zur Verfassungstreue
Informationsblatt gemäß Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner/-innen
Name Sachgebiet | Zimmer | Telefon |
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Standort: Kreishaus Dieburg | ||
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