Ausbildungsförderung für Schülerinnen und Schüler

Für eine schulische Aus- und Fortbildungen kann im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) eine monatliche finanzielle Unterstützung gezahlt werden, wenn:

  • die Ausbildung nach dem BAföG förderungsfähig ist
  • die persönlichen Voraussetzungen erfüllt werden und
  • der Ausbildungsbedarf nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen des Ehegatten und der Eltern gedeckt ist.

Die Antragstellung erfolgt online über www.bafoeg-digital.de

Ansprechpartner

Name
Sachgebiet
ZimmerTelefon

Sie erreichen uns auch elektronisch unter der in der rechten Infobox angegebenen E-Mail-Adresse.

Standort:
Kreishaus Dieburg
 
Herr Bock
Wohngeld / BAföG
Fachgebietsleiter
331806151 / 881-1148
Herr Franke
Ausbildungsförderung A - Ki
332006151 / 881-1157
Frau Frühwein
Ausbildungsförderung Kj - Z
331606151 / 881-1158