Anerkennung von Unterstützungsangeboten

Leistungsanbieter, die ihre Angebote zur Unterstützung im Alltag (Betreuungs- und Entlastungs­angebote) nach § 45a SGB XI landesrechtlich anerkennen lassen möchten, müssen je nach An­bie­ter­form verschiedene Nachweise erbringen.

Weitere Informationen erhalten Sie durch Anklicken der jeweiligen Anbieterform. 


Zur Anbieterform I (nichtgewerblich tätige juristische Personen) zählen insbesondere freie Träger, Einrichtungen und Organisationen.

Anerkennungsfähig sind für die Anbieterform I:

  • Betreuungsangebote (Begleitung und Beaufsichtigung)
  • Angebote zur Entlastung von Pflegenden
  • Angebote zur Entlastung im Alltag (Alltagshilfen)

Weitere Informationen finden Sie im Formular "Erläuterungen, Erhebungsbogen, Checkliste - Anbieterform I". Bitte beachten Sie auch die "Hilfe zur Erstellung der Konzeptstruktur".

Erläuterungen, Erhebungsbogen, Checkliste - Anbieterform I - (Stand: 12.05.2023)

Hilfe zur Erstellung der Konzeptstruktur - Anbieterform I - (Stand: 23.12.2021)




Zur Anbieterform II gehören gewerblich Tätige im Sinne des § 15 EStG und selbständig Tätige im Sinne des § 18 EStG.

Anerkennungsfähig sind für die Anbieterform II:

  • Angebote zur Entlastung von Pflegenden
  • Angebote zur Entlastung im Alltag (Alltagshilfen)

Betreuungsangebote sind für die Anbieterform II nicht anerkennungs­fähig.

Weitere Informationen finden Sie im Formular "Erläuterungen, Erhebungsbogen, Checkliste - Anbieterform II". Bitte beachten Sie auch die "Hilfe zur Erstellung der Konzeptstruktur".

Erläuterungen, Erhebungsbogen, Checkliste - Anbieterform II - (Stand: 12.05.2023)

Hilfe zur Erstellung der Konzeptstruktur - Anbieterform II - (Stand: 23.12.2021)




Bei der Anbieterform III handelt es sich um quali­fi­zierte Einzel­per­sonen, die Leistungen im Rahmen eines un­mittel­baren Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nisses im häus­lichen Bereich der pflege­be­dürf­tigen Person erbringen.

Anerkennungsfähig sind für die Anbieterform III:

  • Angebote zur Entlastung im Alltag

Betreuungsangebote und Angebote zur Ent­lastung von Pfle­gen­den können für diese Anbieter­form nicht aner­kannt werden.

Weitere Informationen finden Sie im Formular "Erläuterungen, Erhebungsbogen, Checkliste - Anbieterform III".

Erläuterungen, Erhebungsbogen, Checkliste - Anbieterform III - (Stand: 23.12.2021)




Bei der qualifizierten Nachbarschaftshilfe (Anbieterform IV) handelt es sich um ein auf Dauer ausgerichtetes bürgerschaftliches Engagement, das niederschwellig in Anspruch genommen werden kann. Die Hilfe muss dabei regelmäßig und verlässlich angeboten werden. Die Einzelheiten regelt § 4a PfluV.

Anerkennungsfähig sind für die Anbieterform IV:

  • Angebote zur Entlastung im Alltag

Betreuungsangebote und Angebote zur Entlastung von Pflegenden sind nicht anerkennungsfähig.

Bitte beachten Sie zudem folgende Hinweise:

  • Nachbarschaftshelfer*innen müssen persönlich geeignet sein. Das bedeutet, dass ein aktuelles Führungszeugnis (bei der Hilfe für Minderjährige oder behinderte Menschen ein erweitertes Führungszeugnis) vorhanden sein und bei Bedarf vorgelegt werden muss.
  • Nachbarschaftshelfer*innen müssen als Quali­fi­ka­tion die Teil­nahme an einem Erste-Hilfe-Kurs, der zum Zeit­punkt des erst­maligen Ein­satzes nicht länger als 3 Jahre zurück­liegen darf, nachweisen.
  • Die Aufwandsentschädigung für die Nachbar­schafts­hilfe erfolgt über eine Stunden­pau­schale, die unter­halb des gesetz­lichen Mindest­lohnes liegen sollte.
  • Einzelpersonen dürfen höchstens drei pflege­bedürf­tige Personen pro Ka­len­der­monat unter­stützen.
  • Der Abschluss einer Privat­haft­pflicht­ver­sicherung für Schäden, die im Zusammen­hang mit der Tätig­keit ver­ur­sacht werden, wird empfohlen.

WICHTIG:
Qualifizierte Nachbarschaftshelfer*innen dürfen mit der leistungsempfangenden Person weder bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sein noch mit ihr in häuslicher Gemeinschaft leben.


Weitere Informationen finden Sie im Formular "Erläuterungen, Erhebungsbogen, Checkliste - Anbieterform IV".

Erläuterungen, Erhebungsbogen, Checkliste - Anbieterform IV - (Stand: 22.06.2023)





 

Haben Sie Fragen?

Bei Fragen zur landesrechtlichen Anerkennung von Betreuungs- und Entlastungsangeboten wenden Sie sich bitte an:

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Frau Benson
Sachbearbeitung Seniorenbüro
Telefon: 06151 / 881 - 2003