Gesetzliche Betreuung

Foto: Paragraf-Zeichen

Das Betreuungsrecht dient dem Schutz und der Unter­stützung erwachsener Menschen, die auf­grund einer Krank­heit oder Be­hinderung ihre An­ge­le­gen­hei­ten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können und deshalb auf die Hilfe anderer angewiesen sind. In diesen Fällen kann die Bestellung einer rechtlichen Betreuerin bzw. eines rechtlichen Betreuers erforderlich sein. 

 

Besteht eine Vorsorgevollmacht ist keine gesetzliche Betreuung erforderlich. Die von Ihnen bevollmächtigte Vertrauensperson ist ermächtigt, stellvertretend in Ihrem Namen zu handeln. Die Vollmacht kann sich auf die Wahrnehmung einzelner oder aber auch aller Angelegenheiten beziehen. 


Eine gesetzliche Betreuung kann nur durch das zuständige Betreuungsgericht angeordnet werden. Im Einzelfall wird geprüft, welche Angelegenheiten die betroffene Person noch selbst regeln kann und in welchen Bereichen sie Unterstützung durch eine gesetzliche Betreuung benötigt. Gegen den freien Willen der betroffenen Person darf keine Betreuung eingerichtet werden.
 

Die Betreuungsbehörde - Wir sind für Sie da

Zu unseren gesetzlichen Aufgaben gehören unter anderem:

  • die Aufklärung und Beratung über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
  • die Gewinnung von geeigneten Betreuerinnen und Betreuern
  • die Beratung, Unterstützung und Schulung haupt- und ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer
  • die Prüfung des Betreuungsumfangs
  • das Fertigen von Stellungnahmen für das Betreuungsgericht


Fragen zur gesetzlichen Betreuung?

Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie im Bereich Fragen und Antworten zur Betreuung. Für individuelle Fragen steht Ihnen unsere Beratung zur Betreuung zur Verfügung. Bitte zögern Sie nicht, uns anzusprechen. Unter Weitere Informationen zur Betreuung finden Sie eine Sammlung interessanter Links und Downloads zum Thema, die wir fortlaufend ergänzen.