Anregung einer gesetzlichen Betreuung

Eine gesetzliche Betreuung wird nicht im klassischen Sinne beantragt, sondern beim zuständigen Betreuungsgericht angeregt. Im Landkreis Darmstadt-Dieburg gibt es zwei Gerichtsbezirke. Die Zuständigkeit richtet sich dem Wohnort der Person, für die die Betreuung angeregt wird. In welchem Gerichtsbezirk der Wohnort liegt, entnehmen Sie bitte der folgenden Übersicht. Mit einem Klick auf die Karte können Sie diese vergrößern. 

Zum Gerichtsbezirk Darmstadt gehören die Orte Alsbach-Hähnlein, Bickenbach, Erzhausen, Griesheim, Messel, Modautal, Mühltal, Ober-Ramstadt, Pfungstadt, Roßdorf, Seeheim-Jugenheim und Weiterstadt. Zum Gerichtsbezirk Dieburg gehören die Orte Babenhausen, Dieburg, Eppertshausen, Fischbachtal, Groß-Bieberau, Groß-Umstadt, Groß-Zimmern, Münster, Otzberg, Reinheim und Schaafheim.

 

Formular zur Anregung einer Betreuung

einzureichen beim zuständigen Betreuungsgericht

 

Weitere Merkblätter für Betreuerinnen und Betreuer sowie Formulare finden Sie auf der Internetseite der Ordentlichen Gerichtsbarkeit Hessen.

 
 

Haben Sie noch Fragen?

Wir sind auch außerhalb des Internets gerne für Sie da. Telefonisch oder persönlich mit unserer Beratung zur Betreuung.