Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche beantragen
Für die Erstbeantragung von Eingliederungshilfe ist immer ein Antrag erforderlich. Sie können den Antrag online oder per Post stellen.
Neben dem Antrag auf Eingliederungshilfe benötigen wir grundsätzlich immer eine aktuelle fachärztliche Diagnostik (ICD10-Diagnose), die nicht älter als zwei Jahre ist. Eine Ausnahme stellt lediglich die Frühförderung dar.

Online-Antrag
Aus rechtlichen Gründen ist auch bei der Online-Beantragung eine eigenhändige Unterschrift der Sorgeberechtigten auf der Schweigepflichtentbindung erforderlich. Bitte laden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular mit Ihrem Online-Antrag hoch. Bereits vorhandene Unterlagen, wie z. B. Berichte, können ebenfalls mit dem Antrag hochgeladen werden.
Sollten wir für bestimmte Hilfemaßnahmen noch weitere Unterlagen benötigen, teilen wir Ihnen dies mit. Sie können sie über unser Upload-Portal oder per Post nachreichen.
Antragstellung per Post
Möchten Sie den Antrag auf Eingliederungshilfe per Post einreichen, nutzen Sie bitte das folgende Formular. Die Schweigepflichtentbindung ist im Antrag bereits integriert. Bitte beachten Sie auch die Hinweise zum Datenschutz und den Mitwirkungspflichten.
Weitere Formulare
Die folgenden Formulare bitte nur nach Aufforderung durch die Sachbearbeitung einreichen.






Haben Sie noch Fragen?
Wir sind auch außerhalb des Internets gerne für Sie da. Telefonisch oder persönlich mit unserer Beratung zur Eingliederungshilfe.