Eingliederungshilfe beantragen
Seit dem 01.01.2020 ist bei Erstbeantragung von Eingliederungshilfe eine (schriftliche) Antragsstellung erforderlich. Bitte senden Sie Ihren Antrag an den Fachbereich Soziales und Teilhabe (Adresse siehe Infobox rechts) und beachten Sie die allgemeinen Hinweise zum Datenschutz und zu den Mitwirkungspflichten.
Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche
bis zur Vollendung der Schulausbildung
Eingliederungshilfe für Erwachsene
Eingliederungshilfe für Erwachsene, die erstmals nach Erreichen der individuellen Regelaltersgrenze nach § 235 SGB VI Eingliederungshilfe beantragen
Maßnahme | Antragsunterlagen | Weitere Informationen |
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Eingliederungshilfe |
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Wir sind auch außerhalb des Internets gerne für Sie da. Telefonisch oder persönlich mit unserer Beratung zur Eingliederungshilfe.