Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag auf ambulante Hilfe zur Pflege sind folgende Unterlagen in Kopie beizufügen:

  • Aktueller Bescheid der Pflegekasse, welche Leistungen bei der ambulanten Pflege aus Mitteln der Pflegeversicherung gewährt werden
  • Vollständiges Gutachten des Medizinischen Dienstes, aus welchem ersichtlich ist, für welche Verrichtungen Hilfe benötigt wird; auch bei Ablehnung eines Pflegegrades durch die Pflegekasse.
  • Vorlage einer ärztliche Bescheinigung oder von sonstigen medizinischen Unterlagen, aus welchen eine Pflegebedürftigkeit beziehungsweise der beantragte Hilfebedarf hervorgeht.
  • Sofern vorhanden: Kopie des Schwerbehindertenausweis (Vorder- und Rückseite) 
  • Bei beabsichtigter Beauftragung eines ambulanten Pflegedienstes Kostenvoranschlag über die geplante pflegerische Versorgung oder Kopie eines etwaig bereits bestehenden Pflegevertrages
  • Einkommensnachweise der antragstellenden Person und deren nicht getrennt lebenden Ehepartners (gültige Rentenanpassungsmitteilungen, Bescheide über die Gewährung von Versorgungsbezügen, BVG-, LAG-, Firmen-, Zusatz- und sonstige Renten sowie Einkünfte aller Art wie zum Beispiel auch Miet- und Pachteinnahmen)
  • Girokontoauszüge der letzten drei Monate lückenlos
  • Nachweise zu sämtlichen Sparbücher, Sparbriefe und Wertpapiere inklusive aktualisiertem Stand
  • sofern Schuldverpflichtungen bestehen: entsprechende Nachweise
  • Bestätigung der kontoführenden Banken, welche Konten, Sparbücher, Sparbriefe und sonstiger Sparanlagen aktuell sowie innerhalb der vergangenen zehn Jahre geführt wurden 
  • Nachweis über aktuelle Rückkaufswerte bestehender Lebens- und Sterbegeldversicherungen
  • Vollständige Kopien sämtlicher Übergabe-, Kauf-, Schenkungs- und Bestattungsvorsorgeverträge
  • Nachweise zu den Unterkunftskosten (Mietvertrag); alternativ eine Vermieterbescheinigung
  • Sofern die pflegebedürftige Person den Antrag nicht mehr selbst stellen kann, wird um Vorlage einer Vollmacht oder des amtlichen Betreuerausweises gebeten.
  • Auflistung aller leiblichen, bzw. angenommenen Kinder der pflegebedürftigen Person

Im Einzelfall können unter Umständen noch weitere Unterlagen zur Antragsbearbeitung erforderlich sein.
Sofern Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Verwaltungskraft.