Übersicht über die erforderlichen Antragsunterlagen
Dem Antrag auf Hilfe zur Pflege in Einrichtungen sind die nachfolgend aufgeführten Unterlagen in Kopie beizufügen:
- Aktueller Bescheid der Pflegekasse, welche Leistungen bei der stationären Pflege aus Mitteln der Pflegeversicherung gewährt werden
Sofern keine Pflegeleistungen gewährt werden, wird um Vorlage des Gutachtens des Medizinischen Dienstes gebeten, aus dem die Notwendigkeit der Heimaufnahme hervorgeht. - Einkommensnachweise der antragstellenden Person und deren nicht getrennt lebenden Ehepartners (gültige Rentenanpassungsmitteilungen, Bescheide über die Gewährung von Versorgungsbezügen, BVG-, LAG-, Firmen-, Zusatz- und sonstige Renten sowie Einkünfte aller Art)
- Steueridentifikationsnummer (11-stellig)
- Girokontoauszüge der letzten drei Monate vor der Antragstellung
- vollständige Kopien sämtlicher Sparbücher sowie Nachweise über sämtliche sonstigen Anlagekonten
- Bestätigung der kontoführenden Bank(en), welche Konten, Sparbücher, Sparbriefe und sonstiger Sparanlagen aktuell sowie innerhalb der vergangenen 10 Jahre geführt werden bzw. wurden
- Nachweis über Rückkaufswerte bestehender Lebens- und Sterbegeldversicherungen
- Vollständige Kopien sämtlicher Übergabe-, Kauf-, Schenkungs- und Bestattungsvorsorgeverträge
- Nachweise zu den Unterkunftskosten bis zu Heimaufnahme (Mietvertrag)
- Mitteilung über den Zeitpunkt der Wohnungsauflösung
- Schwerbehindertenausweis (Vorder- und Rückseite)
- Sofern die pflegebedürftige Person den Antrag nicht mehr selbst stellen kann, wird um Vorlage einer Vollmacht oder des amtlichen Betreuerausweises gebeten.
Unter Umständen sind noch weitere Unterlagen zur Antragsbearbeitung erforderlich. Sofern Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen.
Auf das Merkblatt "Mitwirkungspflichten von Sozialleistungsberechtigten" weisen wir an dieser Stelle nochmals ausdrücklich hin.