Sozialhilfe

Hilfe zum Lebensunterhalt & Grundsicherung

Die Sozialhilfe ist ein gesetzlich verankertes Recht für Menschen in Notlagen. Sie soll Hilfe­be­dürftigen eine menschenwürdige Lebensführung ermöglichen.

Grundvoraussetzung für die Gewährung von Sozialhilfe ist immer das Vorliegen von Hilfebedürftigkeit.

Hilfebedürftig ist, wer den notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) oder über Personen der Ein­stands­ge­mein­schaft (Ehe- oder Lebens­partner, Partner in einer ehe­ähnlichen Gemein­schaft) sicherstellen kann.  

Foto: Münzen und ein Kugelschreiber liegen auf einem Sozialhilfeantrag.

Hilfe zum Lebensunterhalt und Grund­sicherung dienen der Sicher­stellung der Grund­be­dürf­nisse des täg­lichen Lebens. Für Ernährung, Bedürfnisse des täglichen Lebens, Hausrat, Bekleidung und Haus­halts­energie wird der Regel­be­darf ge­zahlt. Die Kosten der Unterkunft (Miete und Heizung) werden in sozialhilferechtlich an­ge­messener Höhe über­nom­men. Die Ange­messenheit richtet sich nach Haus­halts­größe und Wohnort. Darüber hinaus werden Kranken- und Pflege­ver­siche­rungs­beiträge berücksichtigt. In besonderen Fällen (z. B. bei Schwanger­schaft) wird ein Mehrbedarf gewährt.

 

 

Fragen zur Sozialhilfe?

Die Antragsformulare finden Sie unter Antrag auf Sozialhilfe. Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie im Bereich Fragen und Antworten zur Sozialhilfe. Für individuelle Fragen steht Ihnen unsere Beratung zur Sozialhilfe zur Verfügung. Bitte zögern Sie nicht, uns anzusprechen.