Sozialhilfe beantragen
Für die Beantragung von Sozialhilfeleistungen ist ein (schriftlicher) Antrag erforderlich. Bitte senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit den entsprechenden Nachweisen an den Fachbereich Soziales und Teilhabe (Adresse siehe Infobox rechts). Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise zum Datenschutz und zu den Mitwirkungspflichten:
Erstantrag | Folgeantrag |
---|---|
![]() Zusätzlich auszufüllen, wenn mehr als 2 Personen im Haushalt leben: ![]() Zusätzlich auszufüllen, wenn Sie zur Miete wohnen: ![]() |
![]() |
Leistungen für Bildung und Teilhabe
Flyer "Das Bildungs- und Teilhabepaket"
Leistungen zur Bildung
für jungen Menschen bis 25 Jahre, die noch zur Schule gehen und mit ihrer Familie Existenzsichernde Leistungen nach dem SGB XII beziehen
Antrag auf Kostenübernahme für einen Ausflug
Antrag auf Kostenübernahme für eine Klassenfahrt
Antrag auf Kostenübernahme für Lernförderung (Nachhilfe)
Antrag auf Kostenübernahme für Mittagessen in der Schule, Kita oder Kindertagespflege
Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Antrag auf Kostenübernahme für Vereinsmitgliedschaft, Freizeit oder Musikunterricht

Haben Sie Fragen zur Antragstellung?
Wir sind auch außerhalb des Internets gerne für Sie da. Telefonisch oder persönlich mit unserer Beratung zur Sozialhilfe.