Sozialhilfe beantragen

Für die Beantragung von Sozialhilfeleistungen ist ein (schriftlicher) Antrag erforderlich. Bitte senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit den entsprechenden Nach­weisen an den Fachbereich Soziales und Teilhabe (Adresse siehe Infobox rechts). Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise zum Datenschutz und zu den Mi­twirkungs­pflichten:

Datenschutzhinweise

Mitwirkungspflichten
 

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Flyer "Das Bildungs- und Teilhabepaket"

Leistungen zur Bildung

für jungen Menschen bis 25 Jahre, die noch zur Schule gehen und mit ihrer Familie Existenzsichernde Leistungen nach dem SGB XII beziehen  

Antrag auf Kostenübernahme für einen Ausflug

Antrag auf Kostenübernahme für eine Klassenfahrt

Antrag auf Kostenübernahme für Lernförderung (Nachhilfe)

Antrag auf Kostenübernahme für Mittagessen in der Schule, Kita oder Kindertagespflege

 

Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Antrag auf Kostenübernahme für Vereinsmitgliedschaft, Freizeit oder Musikunterricht

 

 

 

 

Haben Sie Fragen zur Antragstellung?

Wir sind auch außerhalb des Internets gerne für Sie da. Telefonisch oder persönlich mit unserer Beratung zur Sozialhilfe.