Unser Bewerbungsverfahren

Nach Übermittlung Ihrer Bewerbungsunterlagen über unser Bewerbungsportal erhalten Sie direkt eine Eingangsbestätigung, in der die nächsten Schritte des Bewerbungsverfahrens erläutert werden.

Bereits während der Bewerbungsfrist können die in der Stellenausschreibung genannten Personen sowie die von uns zu beteiligenden Gremien (Personalrat, Frauenbeauftragte und ggf. Schwerbehindertenvertretung) die Bewerbungsunterlagen über unser Bewerbungsmanagementsystem einsehen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass die Sichtung und Auswertung aller Bewerbungsunterlagen aufgrund der Vielzahl an eingegangenen Bewerbungen über die Bewerbungsfrist hinaus einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Alle Unterlagen werden von uns sorgfältig und individuell geprüft.

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist treffen wir anhand der eingereichten Unterlagen gemeinsam die Auswahl, wen wir in einem Vorstellungsgespräch näher kennenlernen möchten. Erfahrungsgemäß erfordert die Terminabstimmung für die Vorstellungsgespräche etwas Zeit, da alle am Auswahlverfahren beteiligten Personen in die zeitliche Abstimmung einbezogen werden müssen. Wir werden uns jedoch schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Wartezeit für Sie so gering wie möglich zu halten. 

 

Vorstellungsgespräch

Für die meisten Menschen ist ein Vorstellungsgespräch mit einer gewissen Aufregung verbunden. Um das Gespräch für Sie so angenehm wie möglich zu gestalten, möchten wir Ihnen daher bereits vorab ein paar Informationen geben. So wissen Sie, was Sie erwartet und können sich voll und ganz auf das gegenseitige Kennenlernen konzentrieren.

Sollte Ihre Bewerbung unser Interesse geweckt haben, erhalten Sie von uns per E-Mail eine Einladung zum Vorstellungsgespräch. Bitte teilen Sie uns zeitnah mit, ob der vorgeschlagene Termin für Sie passt.

Das Vorstellungsgespräch dauert üblicherweise ca. 30 - 45 Minuten. Neben der Führungskraft und dem Personalreferenten nehmen daran noch die Gremienvertreter teil. Bitte wundern Sie sich nicht darüber, dass wir einen standardisierten Fragebogen im Vorstellungsgespräch einsetzen. Dies dient der Vergleichbarkeit der Gespräche, da im öffentlichen Dienst die Personalauswahl im Zweifel einer gerichtlichen Überprüfung standhalten muss. Selbstverständlich haben Sie dennoch die Möglichkeit, individuelle und für Sie wichtige Punkte zu Ihrem bisherigen Werdegang und Ihrer Person darzustellen und für Sie wichtige Fragen zu klären.

Sollte im Rahmen des Vorstellungsgesprächs eine praktische Arbeitsprobe für die Personalauswahl erforderlich sein, weisen wir Sie bereits in der Einladung darauf hin, damit Sie sich ggf. darauf vorbereiten können.


Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!