Haushaltsplan 2022/2023

Landrat Klaus Peter Schellhaas hat am 04.04.2022 den Doppelhaushalt 2022/2023 in den Kreistag eingebracht. In seiner Einbringungsrede ging er auf die aktuellen Belastungsfaktoren ein. Nach wie vor wirkt sich die Corona-Pandemie negativ auf den Haushalt aus. Insbesondere in den Bereichen Gesundheit, ÖPNV und in der Kinder- und Jugendhilfe zeigt sich, ähnlich dem Nachtrag 2021, ein anhaltender negativer Trend. So verwundert es nicht, dass der Ergebnishaushalt einen Fehlbedarf von 30,2 Millionen Euro ausweist (2023 = 27,1 Millionen Euro).

Im Rahmen der Haushaltsberatungen konnte der Haushaltsfehlbedarf für 2022 auf 15,1 Mio. Euro, für 2023 auf 18,9 Mio. Euro reduziert werden. Die Beschlussfassung durch den Kreistag erfolgte am 20.06.2022. Die Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde für den Haushaltsplan 2022 erfolgte per Verfügung vom 28.09.2022. Die Genehmigung zum Haushaltsjahr 2023 wurde von der Aufsichtsbehörde zurückgestellt.

Für die Haushaltsplanung 2023 erfolgten weitere Haushaltsberatungen, die in einem ersten Anpassungsbeschluss zu einer Reduzierung des Haushaltsfehlbedarfs auf 12,7 Mio. Euro geführt haben. Dies war insbesondere der positiven Entwicklung des kommunalen Finanzausgleichs zu verdanken. Die geänderte Haushaltssatzung wurde am 13.02.2023 beschlossen. Da keine Haushaltsgenehmigung in Aussicht gestellt wurde, erfolgten weitere Anpassungen zum Haushaltsjahr 2023, die den Haushaltsfehlbedarf im Ergebnishaushalt auf 3,3 Mio. Euro reduziert haben. So wurden unter anderem eine Reduzierung der LWV-Umlage sowie geringere Verlustausgleiche und erhöhte Zuweisungen für Flüchtlinge eingepreist. Die Anpassungen wurden am 26.06.2023 vom Kreistag beschlossen. Die Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde für den Haushaltsplan 2023 erfolgte per Verfügung vom 04.08.2023.

-> Haushaltsplan 2022/2023 (Band I)

-> Haushaltsplan 2022/2023 (Band II Wirtschaftspläne)

-> Anpassungsbeschluss vom 13.02.2023

-> 2. Anpassungsbeschluss vom 26.06.2023