Jahresabschlüsse des Landkreises Darmstadt-Dieburg
Nach § 114 Absatz 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) ist der Beschluss über den Jahresabschluss, den zusammengefassten Jahresabschluss und den Gesamtabschluss sowie die Entlastung öffentlich bekannt zu machen. Im Anschluss an die Bekanntmachung ist der Jahresabschluss, der zusammengefasste Jahresabschluss und der Gesamtabschluss mit dem Rechenschaftsbericht mindestens für ein Jahr im Internet zu veröffentlichen.
Die Jahresabschlüsse ab dem Jahr 2021 können nach der Beschlussfassung im Kreistag über nachfolgende Links abgerufen werden.
