Wer regiert den Kreis?

Was bundesweit der Kanzler und landesweit der Ministerpräsident sind, ist im Kreis der Landrat. Der Kreistag entspricht dem Bundestag – er hat mit der/m Kreistagsvorsitzenden ebenfalls einen "Präsidenten" –, und der Kreisausschuss kann sich, drei Verwaltungsebenen tiefer, mit dem Bundeskabinett vergleichen.

Der Kreisausschuss und die politische Führung

Der Kreisausschuss ist das oberste Verwaltungsorgan des Landkreises und trifft sich regelmäßig zu seinen Sitzungen. Zum Kreisausschuss gehören der direkt gewählte Landrat und die vom Kreistag für jeweils sechs Jahre gewählten hauptamtlichen Kreisbeigeordneten sowie die ehrenamtlich tätigen Kreisbeigeordneten. Diese werden für die Dauer einer Wahlperiode des Kreistags, also für fünf Jahre, auch vom Kreistag gewählt (zur Regelung in der Hauptsatzung).

Der Landrat ist Leiter der Verwaltung und Vorsitzender des Kreisausschusses. Er wird von den Bürgerinnen und Bürgern für sechs Jahre gewählt. Durch die Direktwahl hat er ein gutes Stück mehr Bürgernähe gewonnen, gleichwohl er natürlich nicht so nah am lokalen Geschehen sein kann wie beispielsweise ein Bürgermeister. Aber da der Landkreis die Summe seiner Städte und Gemeinden ist, ergibt sich ein Wechselspiel zwischen Bürger, Kommune und Landkreis.

Der Kreistag - Das Parlament des Landkreises

Der Kreistag ist das von den Bürgerinnen und Bürgern gewählte Parlament. Die Kreistagsmitglieder wählen aus ihrer Mitte nicht nur ihre/n Vorsitzende/n und deren/dessen Stellvertreter/in – das so genannte Präsidium –, sondern sie bestimmen auch die Zusammensetzung des Kreisausschusses und der Kreistagsausschüsse.
Im Kreistag Darmstadt-Dieburg gibt es mehrere Fachausschüsse mit Themenschwerpunkten. In den Ausschüssen wird die Vorarbeit für die Entscheidungen im Kreistag geleistet. Darüber hinaus sind Kreistagsmitglieder in verschiedenen Kommissionen und Zweckverbänden engagiert. Der Kreistag ist angesichts der Fülle der Aufgaben und der Komplexität der Themen längst kein Feierabendparlament mehr. Die ehrenamtlich tätigen Abgeordneten müssen viel Zeit in die Arbeit in den Gremien, aber auch in die Betreuung "ihrer" Bürgerinnen und Bürger in den Städten und Gemeinden investieren. Schließlich haben diese über "ihre" Kreistagsabgeordneten die Möglichkeit, im Landkreis mitzureden. Die regelmäßig stattfindenden Kreistagssitzungen sind öffentlich. Die Bürgerinnen und Bürger können sich somit aktuell und hautnah ein Bild von der Arbeit der Kreistagsabgeordneten machen.