Aufgaben des Landrates gemäß Hessischer Landkreisordnung

Der Landrat ist Vorsitzender des Kreisausschusses (Kreisregierung). Er bereitet die Beschlüsse des Kreisausschusses vor und führt sie aus, soweit nicht Kreisbeigeordnete mit der Ausführung beauftragt sind.

Er leitet und beaufsichtigt den Geschäftsgang der gesamten Verwaltung und sorgt für den geregelten Ablauf der Verwaltungsgeschäfte. Er verteilt die Geschäfte/Aufgaben unter den Mitgliedern des Kreisausschusses (so genanntes Direktionsrecht).

Der Landrat wird in einer Direktwahl von den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Darmstadt-Dieburg für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt. Seit 1. Oktober 2009 ist Klaus Peter Schellhaas Landrat des Landkreises Darmstadt-Dieburg.
Seine erste Amtszeit endete am 30. September 2015. Bei den Landratswahlen am 19. April 2015 wurde er mit 65,1 Prozent der Stimmen in seinem Amt bestätigt. Seine zweite Amtszeit begann am 1. Oktober 2015 und endet am 30. September 2021. Am 30. Mai 2021 ist Klaus Peter Schellhaas mit 70,1 Prozent der Stimmen zum dritten Mal zum Landrat gewählt worden.