Presse-Archiv 2004

Intensive Schulung für Ausländerbehörde - Amt eine Woche zu

Fit machen für das neue Zuwanderungsgesetz

17.12.2004

Darmstadt-Dieburg - Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ausländeramtes im Landratsamt Dieburg steht trotz frostiger Temperaturen ein heißer Jahreswechsel bevor. Ursache ist das neue Zuwanderungsgesetz, das am 1. Januar 2005 in Kraft tritt, etliche andere Zuständigkeiten mit sich bringt und intensive Schulungen erfordert. Neben einer komplett modernisierten Computer-Software hat die Ausländerbehörde auch inhaltliche Änderungen zu verinnerlichen. Ab Januar 2005 ist das Ausländeramt - in Absprache mit der Agentur für Arbeit - für die Erteilung der Arbeitserlaubnis an ausländische Staatsangehörige zuständig. Dazu kommt eine Vielzahl weiterer Aufgaben, wie zum Beispiel die Abnahme einer Sprachprüfung vor dem möglichen Einstieg in einen Integrationskurs. Durch das neue Gesetz, dessen Details erst jetzt im Dezember vorgelegt wurden, müssen rund hundert Formulare an das neue EDV-Programm angepasst werden. Außerdem gibt es aufgrund des zusätzlichen Pensums geänderte Formschreiben, abschließende Gespräche mit Vertretern der Agentur für Arbeit können erst am 21. Dezember stattfinden. Neu ist auch die Bezeichnung der so genannten Arbeitstitel. Bisher bestehende Begriffe wie Aufenthaltsbefugnis, Aufenthaltsbewilligung, befristete oder unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung werden durch die (befristete) Aufenthaltserlaubnis und die (unbefristete) Niederlassungserlaubnis ersetzt.

Um die durch die neue Situation erwarteten Beeinträchtigungen des Publikumsverkehrs in zeitlichen Grenzen zu halten und möglichst schnell eine kompetente Beratung zu ermöglichen, lassen sich die Teams der Ausländerbehörde kompakt schulen. Daher ist das Ausländeramt am Dienstag, 28. Dezember, und in der Woche vom 3. bis einschließlich 7. Januar 2005 geschlossen. Für den 21. und 27. Dezember gibt es von 8 bis 12 Uhr einen Notdienst, am 29. Dezember von 14 bis 17 Uhr. Ausdrücklich weist die Behörde darauf hin, dass die Aufenthaltstitel nicht gleich zu Beginn des neuen Jahres umgeschrieben werden müssen, bestehende Genehmigungen behalten bis zur Ablauffrist ihre Gültigkeit.

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