Presse-Archiv 2005

Bauaufsicht: Erste Gebührenanpassung seit zehn Jahren

Schwarz bauen kommt teu(r)er zu stehen

02.03.2005

Darmstadt-Dieburg - Nach fast zehn Jahren Konstanz ändert der Landkreis seine Baugebühren. Für diesen Schritt nennen Landrat Alfred Jakoubek und Baudezernentin Celine Fries zwei maßgebliche Gründe: Einerseits müssen die Kreistarife neuen Vorgaben der "Allgemeinen Verwaltungskostenordnung" des Landes angepasst werden, die infolge der jüngsten Novellierung der Hessischen Bauordnung erlassen wurde. Zum anderen offenbarte die Kosten-Leistungsrechnung, die der Landkreis im Rahmen seines neuen Rechnungswesens eingeführt hat, dass Einnahmen und Aufwand bei der Bauaufsicht zunehmend auseinander driften. In den zurückliegenden zehn Jahren sind die durchschnittlichen Rohbaukosten - Grundlage zur Ermittlung der Genehmigungsgebühren - bedingt durch die stagnierende Baukonjunktur nahezu gleich geblieben. Die Personal- und Sachkosten beim Bauamt hingegen stiegen um insgesamt rund zwanzig Prozent. Im laufenden Jahr sind dafür rund 2,5 Millionen Euro veranschlagt - rund 200.000 Euro mehr, als die Gebühren - nach alter Tabelle - aller Voraussicht nach einbringen. Dem Kostendeckungsprinzip folgend, habe entsprechend neu kalkuliert werden müssen.

Was kommt nun auf Bauwillige zu? Im so genannten Vereinfachten Genehmigungsverfahren - dies gilt für annähernd 80 Prozent der Fälle - erhöhen sich die Gebühren von neun auf zehn Euro je 1000 Euro Rohbausumme. Der Bauschein für ein klassisches Ein- bis Zweifamilienhaus mit einer Kubatur von tausend Quadratmeter kostet folglich in Zukunft tausend Euro, also elf Prozent mehr als bisher. Im "Normalverfahren" nach Paragraf 58 Hess. Bauordnung steigt der Satz um drei auf 15 Euro, bei Sonderbauten wie Hochhäuser, Verwaltungsgebäude, größere Gewerbeanwesen oder Schulen um zwei auf 20 Euro, jeweils bezogen auf 1000 Euro Rohbausumme. Die Mindestgebühr als Basispauschale wird von 102 auf 150 Euro angehoben. Schwarz bauen kommt in Zukunft sehr viel teurer zu stehen. Statt 290 sind fortan 590 Euro Gebühr fällig, wird jemand dabei erwischt, wie er ganz ohne oder abweichend von der Genehmigung Stein auf Stein setzt. Der neu festgesetzte Betrag beinhaltet den gesamten Aufwand der Behörde von der Planüberprüfung über Ortstermine bis zur bauordnungsrechtlichen Verfügung und stellt sicher, dass schwarze Schafe selbst und nicht die Allgemeinheit für den ganzen Aufwand zur Kasse gebeten werden.

Nach einem entsprechenden Beschluss des Kreistags tritt die neue Gebührenordnung voraussichtlich am 14. März in Kraft. Sie wird dann im Internet veröffentlicht (www.ladadi.de  ).

zurück...