Presse-Archiv 2005

Verbot mit Ausnahmen

27.10.2005

Darmstadt-Dieburg - Nachdem Bundesminister Trittin am Mittwoch verkünden ließ, dass im Rahmen der Vogelgrippe-Prävention generell alle Geflügelschauen untersagt werden sollen, bangen viele Vereine um ihre Veranstaltungen. Wie Dr. Andreas Schweigmann, der Leiter des Kreisveterinäramts, mitteilt, gilt zwar grundsätzlich das Verbot, den Veranstaltern können jedoch Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Allerdings muss bei allen Schauen sicher gestellt werden, dass nur Tiere gezeigt werden, die zwei Wochen vor Beginn der Präsentation in geschlossenen Ställen gehalten und längstens zwei Tage vor Beginn klinisch tierärztlich untersucht wurden. Darüber hinaus brauchen die Veranstalter eine Ausnahmegenehmigung vom Veterinäramt. Diese neue zusätzliche Regelung gilt, nach derzeitigem Stand, jedoch noch nicht für Ausstellungen, die am kommenden Wochenende (29./30. Oktober) stattfinden. Schweigmann betont, dass dies reine Vorsorgemaßnahmen sind, die ausschließlich der Prävention der Vogelgrippe dienen. Besucher der Ausstellungen können sich bedenkenlos die Tiere anschauen.

zurück...