Presse-Archiv 2009

Witterungsschutz für weidende Tiere

30.11.2009

Darmstadt-Dieburg – Tiere, die das ganze Jahr ganztägig auf der Weide gehalten werden, brauchen gerade in der kalten und nassen Jahreszeit einen Witterungsschutz. Darauf macht das Veterinäramt des Landkreises Darmstadt-Dieburg aufmerksam. „Durch Regen, aber auch durch hohe Luftfeuchtigkeit wird das natürliche Isolationsvermögen des Felles herabgesetzt“, erklärt Dr. Christa Wilczek, stellvertretende Leiterin des Veterinäramtes. Besonders kritisch wird es laut Dr. Wilczek, wenn Wind hinzu kommt. „Eine Windgeschwindigkeit von 60 Stunden pro Kilometer bei Temperaturen um den Gefrierpunkt wirkt wie minus 20 Grad bei Windstille“, weiß die Veterinärin und bezieht sich dabei auf Berechnungen nach dem „Wind-Chill-Index“. Werden Weidetiere zu lange niedrigen Temperaturen und Nässe ausgesetzt, vermeiden sie es, sich hinzulegen. Dies kann zu Stoffwechselstörungen führen und die Tiere krank machen.

Soweit vorhandener Baum- und Strauchbestand keine ausreichende Deckung bietet, soll entsprechend dem Tierschutzgesetz für Weidetiere ein Witterungsschutz bereit gestellt werden. Dieser kann aus einem Dach mit mindestens zwei, besser drei Wänden gegen die Hauptwetterseite bestehen. Mit einem Anruf bei der Naturschutzbehörde lässt sich klären, ob dafür Genehmigungen nach dem Naturschutzrecht erforderlich sind.

Bei trockener Witterung reichen Siloballen als Windschutz aus. Die geschützten Liegeflächen müssen trocken und wärmegedämmt eingestreut werden und allen Tieren gleichzeitig Platz bieten. Bei länger einsetzendem Regen sind die Siloballen zu überdachen. Weiden mehrere oder unterschiedliche Tiere, etwa Kühe und Schafe, gemeinsam, dann ist es besser, mehrere kleine Schutzmöglichkeiten zu schaffen, damit auch rangniedrigere Tiere Platz haben.

„Wenn es kalt ist, brauchen Tiere außerdem etwa zehn bis 15 Prozent mehr Futter“, erinnert Dr. Wilczek. Es sollte hygienisch und witterungsgeschützt angeboten werden, auch Wasser muss stets ungefroren, sauber und in ausreichender Menge vorhanden sein. Nicht zuletzt sollte der Weideboden, insbesondere an den Futter- und Tränkeeinrichtungen, nicht tiefgründig verschlammen.

Weitere Infos erteilen das Veterinäramt (Telefon 06151 /95161-17) und die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises (Telefon 06151 /881-2206).

 

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