Presse-Archiv 2012

Eine Million Euro mehr für Hartz IV-Empfänger

Kreis aktualisiert Richtlinie zur Bewertung von Unterkunftskosten

20.12.2012

Darmstadt-Dieburg - Der Kreisausschuss hat die Aktualisierung seiner Richtlinie zur Bewertung angemessener Unterkunftskosten im Landkreis Darmstadt-Dieburg beschlossen. Hinter der äußerst sperrigen Bezeichnung verbirgt sich ein wegweisender Beschluss für Hartz IV–Empfänger.  Auf der Basis einer erneut über zwei Jahre vorgenommenen Wohnungsmarktbeobachtung mit rund. 35.000 Datensätzen wurden die Kaltmieten für alle 23 Städte und Gemeinden des Landkreises angepasst. Im Vergleich zur vorherigen Fassung fußt die neue Richtlinie damit auf einer annähernd gleich großen Datenmenge.  Darmstadt-Dieburgs Sozialdezernentin, Erste Beigeordnete Rosemarie Lück: „Die jetzt aktualisierte Richtlinie wird auf alle Fälle von Neuanmietungen sowie alle Fälle mit erstmaliger Prüfung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft angewandt. Fälle, die bereits nach der alten Richtlinie überprüft wurden, bleiben unberührt.“ Positiv sei für die Leistungsberechtigten außerdem, dass im Kreisdurchschnitt eine um 2,91 Prozent höhere Kaltmiete berücksichtigt werden kann. Das heißt für den Kreis Mehrausgaben von rund einer Million Euro, die direkt den Leistungsberechtigten zugute kommt. Mit der neuen Richtlinie kommt der Landkreis seiner bereits im Jahr 2008 selbst auferlegten Verpflichtung nach, die Werte alle zwei Jahre zu überprüfen.

Sozialdezernentin Lück weist darauf hin, dass auch der jetzt vom Kreisausschuss gefällte Beschluss in Hessen bislang einmalig ist:

„Wir sind landesweit der erste Sozialleistungsträger, der erneut nach Ablauf von zwei Jahren seine qualifizierte Richtlinie anpasst und erfüllen so die gesetzlichen Vorgaben“, so die Vize-Landrätin.

Die Richtlinie wird zum 01.Februar 2013 in Kraft treten. Ab Mitte Januar ist sie im Internet abrufbar unter http://www.ladadi.de/gesellschaft-soziales/arbeitsmarkt/downloadcenter/alg-ii-empfaengerinnen.html

 

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