Presse-Archiv 2017

Formulare gibt es bei der Kreisverwaltung

Hessen fördert barrierefreien Umbau von Wohnungen

27.03.2018

Darmstadt-Dieburg – Das Land Hessen fördert erneut Maßnahmen zur Beseitigung von baulichen Hindernissen für Menschen mit Behinderungen. „Dadurch soll behinderten Menschen ein möglichst eigenständiges Leben ohne fremde Hilfe ermöglicht werden“,  erklärte die Sozial- und Jugenddezernentin des Kreises, Rosemarie Lück.

Gefördert werden Umbauten, die Stufen und Schwellen beseitigen oder Toiletten und Bäder behindertengerecht machen, die Zugänge zu Nebenräumen außerhalb der Wohnung und zu gemeinschaftlichen Einrichtungen verbessern. Auch der Einbau geeigneter Aufzüge wird gefördert. Bevorzugt gefördert werden Familien, deren behinderte Kinder die Beseitigung baulicher Hindernisse dringend benötigen.  

Bei der Entscheidung für eine Sanierung der eigenen vier Wände empfiehlt es sich, einen Anmeldevordruck auf Gewährung eines Kostenzuschusses bei der Kreisverwaltung Darmstadt-Dieburg einzureichen, da nur solche Projekte den Landeszuschuss erhalten, mit deren Bau zuvor noch nicht begonnen wurde.

Förderungswürdig sind Kosten zwischen 1.000 und 25.000 Euro  je Wohneinheit. Dabei werden Umbauten in Wohnungen, die vom Eigentümer oder Angehörigen genutzt werden, mit bis zu 50 Prozent bezuschusst.

Für die einzelnen Maßnahmen gelten folgende maximale Zuschussbeträge in Höhe von:

• Bad: Um-/Einbau 5.000 Euro

• Küche: Um-/Einbau 5.000 Euro

• Lift-/Aufzugseinbau 6.000 Euro

• Alle anderen förderungsfähigen Einzelmaßnahmen 2.500 Euro

Es werden nur Bauvorhaben gefördert, deren Finanzierung dauerhaft gesichert ist. Eigenleistungen werden nicht gefördert. Innerhalb von fünf Jahren können auch nur bis zu dieser Höhe Zuschüsse pro Wohnung beziehungsweise Antragsteller gewährt werden. Nicht förderungsfähig ist die Erweiterung bestehender Wohngebäude, Umbaukosten in Verbindung mit dem Erwerb von Wohngebäuden sowie Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum von Wohnungseigentümergemeinschaften.

Auch die Erweiterung bestehender Wohngebäude zur behindertengerechten Wohnraumversorgung, sowie Umbaukosten in Verbindung mit dem Erwerb von Wohneigentum, können im Rahmen des Eigentumsprogramms gefördert werden.

Für Umbauten in oder an Mietwohngebäuden können Modernisierungsmittel des Landes beantragt werden. Die Anmeldeformulare sind beim Landkreis Darmstadt-Dieburg unter Telefon 06151 / 881-1140 oder per E-Mail an wohnungswesen@remove.this.ladadi.de erhältlich.

as

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