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Sozialdezernentin und Jobcenterleiter begrüßen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Sanktionen

05.11.2019

Darmstadt-Dieburg – Am Dienstagvormittag (5.)  hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Sanktionen über 30 Prozent gegenüber Leistungsbezieherinnen und Leistungsbeziehern nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) gegen das Grundgesetz verstoßen.

Die Sozialdezernentin des Kreises, Rosemarie Lück, und der Leiter der Kreisagentur für Beschäftigung (KfB) Roman Gebhardt freuen sich über das heute gefällte Urteil. „Die heutige Entscheidung geht in die richtige Richtung. Die KfB muss jetzt keine Sanktionen über 30 Prozent verhängen. Wir wollen an den positiven Ressourcen der arbeitslosen Menschen anknüpfen. Der Gesetzgeber ist jetzt gefordert das Sanktionsrecht im SGB II entsprechend anzupassen und auch die Sanktionen für unter 25-Jährigen aus dem Gesetz nehmen", erläutert Rosemarie Lück. Roman Gebhardt ergänzt: „Nach meiner Überzeugung erreichen wir die Menschen mit Sanktionen kaum. Daher setzt die KfB eher auf Anreize, Motivation und Überzeugung. Wir versuchen die Menschen durch aufsuchende Arbeit zu aktivieren und arbeiten mit Projekten viel vor Ort mit sehr guten Ergebnissen. Die Sanktionsquote im Landkreis Darmstadt-Dieburg liegt unter dem bundesweiten Durchschnitt, weil nach unserer Überzeugung eine hohe Zahl von Sanktionen nicht den Erfolg der Arbeit eines Jobcenters abbildet.“

Mit Nachdruck sollte jetzt versucht werden, die harten Sanktionen auch für unter 25-Jährige aus dem Gesetz zu streichen. Denn die Folgen dieser Sanktionen sind Probleme der betroffenen Bedarfsgemeinschaften, die auch in der Nichtzahlung von Kosten der Unterkunft und Heizung mit drohendem Verlust der Wohnung oder der Energieversorgung oder der Unterversorgung von weiteren Personen (auch Kindern) enden. Für die Lösung, der aus diesen Situationen entstehenden Problemlagen, sind dann die Kommunen in eigener Zuständigkeit verantwortlich und das ist schon immer ein unhaltbarer Zustand.

as

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