Aktuelle Nachrichten aus Darmstadt-Dieburg

Abstandsgebot und Hygieneregeln auch am Vatertag einhalten

Corona-Virus kennt keine Feiertage

15.05.2020

Darmstadt-Dieburg – Kommenden Donnerstag, 21. Mai, steht der nächste Feiertag an: Himmelfahrt oder auch Vatertag genannt. Seit der Lockerung der Maßnahmen ist wieder mehr möglich. Restaurants, Bars und Kneipen haben seit 15. Mai unter strengen Auflagen wieder geöffnet. Sport ist seit 9. Mai wieder möglich. Friseure, Kosmetikstudios, Nagelstudios und die Geschäfte haben seit Anfang des Monats geöffnet. Im öffentlichen Raum darf man sich wieder mit Menschen eines weiteren Hausstandes treffen, gemeinsam etwas unternehmen und essen gehen. Unter Einhaltung der Abstandsregeln und der Einhaltung der Hygieneregeln darf man zu Hause wieder Besuch empfangen. Der Schulbetrieb wurde sukzessive wieder aufgenommen, ab 2. Juni könnten die Kinderbetreuungseinrichtungen eingeschränkt wieder öffnen und immer mehr Menschen kehren aus dem Homeoffice an den Arbeitsplatz zurück. Wir haben uns ein Stück weit wieder dem normalen Alltag genähert.

Damit wir die wiedergewonnenen Freiheiten weiterhin genießen können, ist es wichtig, dass die Abstandsregeln und die Hygieneregeln eingehalten werden. Und das gilt auch an Feiertagen, an dem es die meisten Menschen rauszieht, um gemeinsam mit anderen etwas zu unternehmen. Es spricht nichts dagegen, sich am Feiertag draußen aufzuhalten, in einen Biergarten zu gehen oder eine Radtour zu machen. Wichtig ist, dass man auch an solchen Tagen Abstand zu anderen hält, dass man die Hygieneregeln einhält.

„Die Infektionszahlen in Deutschland, Hessen und dem Landkreis sind derzeit moderat. Damit das so bleibt, appelliere ich an alle, vernünftig mit den Lockerungen umzugehen. Wir müssen weiterhin Abstand halten und die Hygieneregeln einhalten. Lasst uns gemeinsam weiter daran arbeiten, dass wir Stück für Stück zur Normalität zurückkehren können. Das braucht alles seine Zeit, aber wir sind auf einem guten Weg und dabei dürfen wir nicht nachlässig werden“, so Klaus Peter Schellhaas. 

as

zurück...