Aktuelle Nachrichten aus Darmstadt-Dieburg

Online-Vortragsveranstaltung für Kommunalpolitiker*innen

Gewaltschutz als kommunale Aufgabe

09.03.2022

Darmstadt-Dieburg – 148.031 Betroffene von Partnerschaftsgewalt verzeichnet das Bundeskriminalamt im Jahr 2020. Mit einem Anstieg von 4,4 Prozent setzt das den Trend der Vorjahre fort: Seit Jahren steigt die Zahl der polizeilich gemeldeten Fälle von Gewalt in Partnerschaften. Das Bundeskriminalamt geht von einer erheblichen Dunkelziffer aus; Fälle, die nicht erfasst wurden. Insgesamt 139 Frauen wurden 2020 in Deutschland durch ihren aktuellen oder ehemaligen Partner getötet - 22 Frauen mehr als noch 2019. Im Landkreis Darmstadt-Dieburg wurden im Jahr 2020 370 Delikte häuslicher Gewalt bei der Polizei angezeigt, sowie 135 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung.

Was müssen der Landkreis und die Kreiskommunen tun, um Frauen und Mädchen vor dieser Gewalt zu schützen und sie zu verhindern? Dieser Frage widmet sich eine Veranstaltung des Büros für Chancengleichheit und der aktiven kommunalen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten im Landkreis Darmstadt-Dieburg. Die Schirmherrschaft haben Landrat Klaus Peter Schellhaas und die Kreistagsvorsitzende Dagmar Wucherpfennig übernommen. „Leider ist für viele Frauen und Mädchen erlittene Gewalt noch immer bittere Realität. Neben diversen Hilfsangeboten, die der Landkreis gemeinsam mit anderen Institutionen bereithält, ist es wichtig, die Menschen für dieses Thema zu sensibilisieren“, erläutert Landrat Schellhaas.

Katharina Wulf, Geschäftsführerin des Landesverbandes Frauenberatung Schleswig-Holstein e.V. (LFSH) wird in einer digitalen Veranstaltung Politik und Verwaltung über die Istanbul-Konvention informieren und aufzeigen, welche konkreten Verpflichtungen für die Kommunen bestehen und wie weitere Schritte in der Umsetzung aussehen könnten.

„Weil unfair gefährlich ist - Die Istanbul Konvention in der kommunalen Arbeit gegen Gewalt“

Termin: 23. März um 18 Uhr

Anmeldung: veranstaltungen-chancengleichheit@remove.this.ladadi.de

Referentin: Katharina Wulf, Landesverband Frauenberatung Schleswig-Holstein e.V. (LFSH)

Zur Istanbul-Konvention

Die Istanbul-Konvention ist bereits seit dem 1. Februar 2018 geltendes Recht in Deutschland und gilt weltweit als stärkste gesetzliche Vereinbarung gegen Gewalt gegen Frauen. Die in ihr benannten Maßnahmen beziehen sich auf die Handlungsfelder Hilfe und Schutz, Justiz, öffentliches Bewusstsein, Bildung und Forschung und Gleichstellung. 

 

as

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