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Fenstersturz in Babenhausen:

Hochhaus "Im Erloch" bleibt gesperrt – weitere Sicherheitsmaßnahmen beschlossen

08.08.2025

Darmstadt-Dieburg / Babenhausen. Nach dem "Fenstersturz" (Herausfallen eines Fensters) an einem Hochhaus "Im Erloch 14/15" in Babenhausen am Montag (4.8.) haben sich am Freitagvormittag (8.8.) Vertreter der Kreisbauaufsicht, Bürgermeister Dominik Stadtler, die Hausverwaltung sowie der beauftragte Ingenieur zu einem Lagegespräch getroffen. Neben den Arbeiten, die bereits für einen Wiederbezug der Bewohnerinnen und Bewohner nach dem Fassadenabsturz Anfang Juni seitens der Unteren Bauaufsicht definiert wurden, wurden jetzt folgende weitere notwendigen Maßnahmen bestimmt.

Gebäude weiterhin unzugänglich
Bis auf Weiteres dürfen die Bewohnerinnen und Bewohner nicht in das Gebäude zurückkehren. Der zuständige Prüfingenieur ordnete an, dass alle Fenster an der betroffenen Fassadenseite auf ihre Festigkeit hin untersucht werden müssen. Das Fenster, das am Montag in die Tiefe gestürzt war, wurde nachträglich und offenbar nicht fachgerecht eingebaut. Da weitere Fenster derselben Bauart vorhanden sind, lässt sich ein erneuter Vorfall nicht ausschließen.

Statik wird geprüft
Zusätzlich muss an mehreren Stellen der Fassade über Bauteilöffnungen die statische Unbedenklichkeit der Ausmauerungen im Skelettständerbau geprüft werden. Erst wenn der Ingenieur hier grünes Licht gibt, können die Arbeiten weitergehen.

Schutzgerüste als Voraussetzung
Ein vorübergehender Zutritt für Bewohnerinnen und Bewohner ist erst möglich, wenn vor den Eingängen wieder Schutzgerüste errichtet sind, die vor herabfallenden Bauteilen sichern. Solche Gerüste standen bereits während des Abtragens der Fassade – sie müssen nun, in verstärkter Ausführung, erneut aufgebaut werden. Wann eine nächste Begehung durch Bewohner stattfinden kann, ist derzeit unklar.

Weitere Arbeiten vor dem Wiederbezug
Bevor das Hochhaus wieder bewohnt werden kann, sind zusätzlich nötig:

- die Abnahme der instandgesetzten bzw. neu eingebauten Druckerhöhungsanlagen in beiden Gebäuden durch einen Sachverständigen und ein Funktionstest,

- die Umsetzung offener Brandschutzmaßnahmen gemäß Baugenehmigung, darunter Blitzschutz, Spüllüftung, Abmauerungen in den Treppenräumen, ein sicherer Übergang über das Dach sowie Nachbesserungen.

Sicherheit vor Schnelligkeit
Die Kreisbauaufsicht ist gesetzlich verpflichtet, die sichere Benutzbarkeit des Gebäudes zu gewährleisten. Sie entscheidet daher, wann ein Wiederbezug aus sicherheitstechnischer Sicht möglich ist. Wie schnell die Eigentümer die vereinbarten Maßnahmen umsetzen, liegt nicht in der Hand der Kreisbauaufsicht. „Die Sicherheit der Menschen steht eindeutig über dem verständlichen Wunsch, rasch in die eigenen Wohnungen zurückzukehren.“ 

mm

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