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Satzung zur Kindertagespflege wird novelliert
19.09.2025
Darmstadt-Dieburg. Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat Mitte Juli über eine Normenkontrollklage gegen die Satzung zur Kindertagespflege im Landkreis Darmstadt-Dieburg entschieden. Die Klage war Ende 2021 von einer Tagesmutter aus dem Landkreis eingereicht worden. Seit Ende August ist das Urteil rechtskräftig.
Die Satzung regelt unter anderem Fragen zu Teilnahme, Erhebung von Beiträgen sowie zu Urlaubs- und Krankheitszeiten. Nach dem Urteil wird der Landkreis Darmstadt-Dieburg die Satzung gemeinsam mit den Tagespflegepersonen überarbeiten. Das erste Treffen zur Novellierung ist für die letzte Oktoberwoche angesetzt. Geplant sind mehrere Anpassungen. So wird es den Tagespflegepersonen künftig möglich sein, zusätzlich zu den Elternbeiträgen eigene Beiträge zu erheben. Zudem soll der Verwaltungsaufwand verringert werden. Auch sprachliche Klarstellungen und Vereinfachungen sind vorgesehen.
„Wir sehen die anstehende Überarbeitung der Satzung als Chance, die Rahmenbedingungen für alle Beteiligten zu verbessern“, erklärt Sozial- und Jugenddezernentin Christel Sprößler. „Besonders wichtig ist uns, die Zusammenarbeit mit den Tagespflegepersonen weiter zu stärken und gleichzeitig die Verwaltungspraxis zu vereinfachen. So schaffen wir eine tragfähige Grundlage für eine verlässliche Kinderbetreuung im Landkreis.“