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Unterkunftskosten wurden neu bemessen

Der Kreisausschuss hat erneut die Aktualisierung seiner Richtlinie zur Bemessung angemessener Unterkunftskosten im Landkreis Darmstadt-Dieburg beschlossen

13.02.2023

Hinter der sperrigen Bezeichnung verbirgt sich ein wichtiger Beschluss für Leistungsberechtigte der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), der Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) und dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Auf der Basis einer über zwei Jahre vorgenommenen Wohnungsmarkt-Beobachtung mit diesmal rund 33.000 Datensätzen wurden die Kaltmieten für alle 23 Städte und Gemeinden des Landkreises angepasst.

Die jetzt aktualisierte Richtlinie wird bei Neubewilligungen und Weiterbewilligungen von Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II, dem SGB XII und dem AsylbLG rückwirkend ab 1.2.2023 angewandt. Positiv ist für die Leistungsberechtigten, dass im Kreisdurchschnitt eine um 10,04 Prozent höhere Kaltmiete (Grundmiete und die kalten Betriebskosten) berücksichtigt werden kann. Das bedeutet für den Kreis allerdings auch deutliche Mehrausgaben. 

Mit der neuen Richtlinie kommt der Landkreis der vom Gesetzgeber formulierten Verpflichtung nach, die Werte für die Unterkunft alle zwei Jahre zu prüfen und gegebenenfalls neu festzusetzen. 

„Bereits zum 7. Malt seit 2009 aktualisieren wir die qualifizierte Richtlinie und erfüllen so die Vorgaben des Bundesgesetzgebers. Entscheidend ist, dass im Einzelfall ein höherer Bedarf an Kosten der Unterkunft geltend gemacht und nachgewiesen werden muss. Nur dann kann eine entsprechende Gewährung von Leistungen erfolgen“, erläutert die Jugend- und Sozialdezernentin Christel Sprößler. 

Die neue Richtlinie tritt zum 1. Februar 2023 in Kraft und ist auf der Homepage des Landkreises Darmstadt-Dieburg unter www.ladadi.de/gesellschaft-soziales/arbeitsmarkt/kosten-der-unterkunft.html veröffentlicht.

„Viele Menschen werden von dieser Aktualisierung profitieren“, betont Roman Gebhardt, der Leiter des LaDaDi-Jobcenters. „Und natürlich gilt: Bei Fragen ist Ihre Sachbearbeitung gerne für Sie da.“ Berührt werden davon vor allem Leistungsberechtigte aus den Fachbereichen Soziales und Teilhabe, Zuwanderung und Flüchtlinge als auch der Kreisagentur für Beschäftigung (KfB).

Weitere Informationen und Auskünfte des Kommunales Jobcenter bekommt man telefonisch unter 06151 / 881-5000 oder per E-Mail info-kfb@remove.this.ladadi.de.

mm

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