Aktuelle Nachrichten aus Darmstadt-Dieburg

Afrikanische Schweinepest

Weitere Lockerungen für die Jagd

08.01.2026

Die weißen Zonen sind in blau markiert, die Abstandszonen, in denen keine Drückjagden erlaubt sind, in rot. Grafik: Landkreis Darmstadt-Dieburg

Darmstadt-Dieburg. Der Landkreis Darmstadt-Dieburg wird die Einschränkungen, die für die Jagd auf Schwarzwild wegen der Afrikanischen Schweinepest gelten, weiter lockern: In einer neuen Allgemeinverfügung, die ab Freitag, 9. Januar, gilt, werden die bisherigen Abstandsflächen für Drück- und Erntejagden um die sogenannten weißen Zonen verkleinert. Die weißen Zonen an den Bundesstraßen 26 und 38 sowie an der A5 sind mittlerweile voll umzäunt und dienen als wildschweinfreie Gebiete der Unterbrechung von Infektionsketten. Wegen der Umzäunung können nun Drück- und Erntejagden näher an diesen Zonen erfolgen, da die Gefahr, dass sich Tiere in diese Gebiete flüchten, nun nicht mehr so groß ist. Zum anderen wird mit in der neuen Allgemeinverfügung auch die Verwertung von erlegten Tieren im sogenannten Kerngebiet erlaubt. „Da wir seit über zwei Monaten keinen positiven Fall mehr haben und das Risiko der Verschleppung des Virus nicht mehr als hoch angesehen wird, können die Jäger nun die erlegten Tiere auch in der Kernzone nach einem negativen Ergebnis der ASP-Blutprobe wieder selbst verwerten“, erklärt der stellvertretende Landrat Lutz Köhler, „sie haben also nun die Wahl, ob sie weiterhin die Abschussprämie von 200 Euro nehmen oder die Tiere selbst verwerten.“ Allerdings bleibt das Verbringen von in der Sperrzone erlegten Wildschweinen beziehungsweise von frischem Wildschweinefleisch oder anderen Produkten aus der Verwertung innerhalb und aus der Sperrzone heraus verboten. Die Verwendung von selbst erlegten und negativ untersuchten Wildschweinen muss auf den eigenen Haushalt innerhalb der Sperrzone II beschränkt bleiben oder in einem Betrieb erfolgen, der gemäß EU-Durchführungsverordnung 2023/594 eine risikominimierende Behandlung des Wildschweinfleisches garantieren.

Ein Mindestabstand von zwei Kilometern Luftlinie zur äußeren Zaunlinie der weißen Zone und drei Kilometern Luftlinie zur inneren Zaunlinie der weißen Zone ist einzuhalten. In den weißen Zonen ist ausschließlich die Ansitz-, Pirsch- und Fallenjagd erlaubt. Bewegungs- und Erntejagden sind in diesen Gebieten grundsätzlich verboten.

Die Verkleinerung der Abstandsflächen für Drück- und Erntejagden sei nicht nur eine Verbesserung für die Jägerschaft, erklärt Köhler weiter, es trage auch zur stringenten Bejagung der Tiere bei. „Die Seuche ist noch nicht besiegt“, sagt Köhler, „wir setzen weiterhin auf eine effiziente Bejagung und wollen den Jägern diese auch so gut es geht ermöglichen.“ Den letzten Fall von ASP hatte es Herbst bei Groß-Bieberau gegeben (siehe Pressemitteilung vom 6. Januar 2026: Mitteilungen: Landkreis Darmstadt Dieburg - Kreisverwaltung). 

Für die Drückjagden gelten nach wie vor im Wesentlichen die Regeln, die seit September 2025 gelten: Drückjagden müssen mit mindestens sieben Tagen Vorlauf beim Veterinäramt  über das Online-Formular unter www.ladadi.de/asp angezeigt werden. Dabei ist das Datum der Drückjagd, die Reviere, in denen sie stattfindet, und der verantwortliche Organisator der Drückjagd zu nennen. Der Einsatz von Hunden erfolgt ausschließlich durch kurzjagende Hunde. Ein Kontakt von bei der Jagd eingesetzten Hunden mit Schwarzwild ist zu vermeiden. Sollte es doch einen geben, muss das Tier dekontaminiert werden.

Die zuständige Veterinärbehörde kann in ihrem Ermessen die Durchführung von Drückjagden unter weitere Auflagen stellen oder gar untersagen, wenn Bedenken hinsichtlich einer möglichen Versprengung von Wildschweinen bestehen.

Die Allgemeinverfügung kann unter www.ladadi.de/asp eingesehen werden. Kontakt zum Veterinäramt, um Drückjagden anzumelden, ist unter veterinaeramt@remove.this.ladadi.de sowie unter 06152/881-1820 möglich.

tb

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