Aktuelle Nachrichten aus Darmstadt-Dieburg
Jahresbericht 2022 des Fachteams „Widerspruch und Klage“
Gerichte stärken Arbeit der Kreisagentur für Beschäftigung des Landkreis Darmstadt-Dieburg
09.05.2023
Das Fachteam „Widerspruch und Klage“ der Kreisagentur für Beschäftigung (KfB) des Landkreis Darmstadt-Dieburg legt in den vergangenen Tagen ihren Jahresbericht 2022 vor. Gleich zu Beginn des Berichtes ist positiv hervorzuheben, dass die Anzahl der Widersprüche und Klagen gegenüber dem Vorjahr trotz der Corona-Pandemie nicht angestiegen ist. So waren es 803 Widersprüche in 2022 gegenüber 816 Widersprüchen in 2021; 135 gerichtliche Verfahren in 2022 gegenüber 154 Verfahren in 2021.
Große Akzeptanz bei der Bevölkerung
„Dies zeigt uns, dass trotz der erschwerten Bedingungen die Kreisagentur für Beschäftigung weiterhin sachgerechte und rechtmäßige Entscheidungen getroffen hat. Wir sind stolz, dass die Akzeptanz unserer Arbeit in der Bevölkerung so groß ist. Ein großes Lob richte ich deshalb, an alle Kolleginnen und Kollegen des Kommunalen Jobcenters für ihre geleisstete Arbeit“, so die zuständige Jugend- und Sozialdezernentin Christel Sprößler.
Gerichte stärken Arbeit der KfB
Abgeschlossen wurden im Jahr 2022 insgesamt 184 gerichtliche Verfahren, hiervon 136 Hauptsacheverfahren und 33 Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes in erster Instanz (Sozialgericht Darmstadt) sowie 15 zweitinstanzliche Verfahren (Landessozialgericht Darmstadt). Von den insgesamt 169 abgeschlossenen Verfahren, die gegen die KfB in erster Instanz geführt wurden, endeten 73 mit einer Klage/Antragsrücknahme und 47 mit einer Klageabweisung/Antragsablehnung durch das Gericht. Damit blieb es in über 70 Prozent aller Fälle, bei der Ausgangsentscheidung bzw. bei der Entscheidung im Widerspruchsbescheid.
Landessozialgericht bestätigt Entscheidungen in zweiter Instanz
In zweiter Instanz endeten 10 der 15 Verfahren mit einer Zurückweisung / Abweisung durch das Landessozialgericht, d.h. auch hier wurden die zuvor getroffenen Entscheidungen in 67 Prozent der Fälle bestätigt. Nur in zwölf Fällen wurden im vergangenen Jahr den Begehren der Klagenden vollumfänglich durch das Gericht stattgegeben.
„Hier wird ersichtlich, dass auch in den Fällen, in denen das Gericht um Rechtsschutz ersucht wurde, die getroffenen Entscheidungen in der überwiegenden Anzahl der Fälle durch das Gericht als rechtmäßig erachtet wurden. Damit bestätigt sich die sorgfältige und dem geltenden Recht entsprechende Bearbeitung der Fälle in der KfB“, erläutert der Leiter der Kreisagentur für Beschäftigung Roman Gebhardt abschließend.