Aktuelle Nachrichten aus Darmstadt-Dieburg

Afrikanische Schweinepest

Grünes Licht für Drückjagden – wichtiger Schritt im Kampf gegen die ASP

12.09.2025

Darmstadt-Dieburg. Gute Nachricht für Jägerinnen und Jäger: Der Landkreis Darmstadt-Dieburg hat die Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) angepasst. Ab sofort sind in der Sperrzone II unter bestimmten Voraussetzungen wieder Drück- und Erntejagden auf Wildschweine erlaubt. Damit wird nicht nur die Ausbreitung der Tierseuche eingedämmt, sondern auch die Bestände gezielt reguliert.

Lutz Köhler, Vize-Landrat, freut sich: „Dass Drück- und Erntejagden im überwiegenden Teil des Landkreises wieder möglich sind, ist ein großer Schritt in Richtung Normalität. Das ist eine gute Nachricht für die Jägerschaft und ein wichtiger Beitrag zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest. Dennoch bleibt Wachsamkeit wichtig – nur, wenn wir die Schutzmaßnahmen weiterhin ernst nehmen, können wir diesen Fortschritt sichern.“

Seit dem ersten ASP-Nachweis Ende Juli 2024 wurden bis zum 10. September 2025 insgesamt 400 positive Fälle bei Wildschweinen bestätigt.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

· Drück- und Erntejagden können ab sofort wieder in der Sperrzone II durchgeführt werden – sie müssen lediglich eine Woche vorab bequem über das Online-Formular unter www.ladadi.de/asp bei der Veterinärbehörde angezeigt werden. Benötigt werden nur Angaben zu Datum, Revier und verantwortlicher Organisation.

· Bei den eingesetzten Hunden gilt: Nur solche, die Wild kurzzeitig verfolgen, sind zugelassen – direkter Kontakt zu Wildschweinen soll vermieden werden.

· Rund um die Schutz- und Sperrzäune der sogenannten weißen Zonen bleibt es bei einem besonderen Schutz: Dort ist weiterhin die Ansitz- und Pirschjagd erlaubt, Bewegungs- und Erntejagden werden dort aber noch ausgespart.

· Sicherheit geht vor: Die Veterinärbehörde behält sich vor, Jagden im Einzelfall zu untersagen, falls besondere Risiken bestehen.

Damit die wiedergewonnenen Freiheiten erhalten bleiben, gelten die bewährten Hygieneregeln weiterhin. Wer mit Hausschweinen in Kontakt steht, nimmt nicht teil. Hunde, Kleidung und Fahrzeuge müssen nach möglichen Wildschweinkontakten gründlich gereinigt und desinfiziert werden, bevor sie wieder in Schweinehaltungsbetriebe gelangen.

Die vollständige geänderte Allgemeinverfügung ist ab sofort auf der Internetseite des Landkreises unter www.ladadi.de/asp abrufbar.

mm

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