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Vogelgrippe
Landkreis hebt Stallpflicht auf – auch Lockerung der Hygienevorgaben
07.01.2026
Darmstadt-Dieburg. Der Landkreis Darmstadt-Dieburg hebt die Anfang November wegen der Vogelgrippe angeordnete Stallpflicht für Geflügel ab Donnerstag, 8. Januar, auf. Zudem dürfen ab diesem Tag wieder Tiere aus dem Landkreis zu Veranstaltungen wie Börsen oder Märkten gebracht werden und das Veranstaltungsverbot für den Landkreis wird ebenfalls aufgehoben. Das bedeutet, dass wieder Geflügelbörsen oder Vogelschauen ausgerichtet werden dürfen. Gleichzeitig werden in einer weiteren Allgemeinverfügung die Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhaltungen zwar aufrechterhalten, aber gelockert: In allen Betrieben sind bestimmte Desinfektionsmittel und Schutzkleidung bereitzuhalten, der Personenverkehr in den Geflügelhaltungen ist zu dokumentieren und mobile Geflügelverkäufer haben Datum, Uhrzeit und Ort des Verkaufs innerhalb des Landkreises mindestens sieben Tage vorher dem Veterinäramt zu melden. Ebenso muss das Mieten und Vermieten von Geflügel sieben Tage vorher der Behörde gemeldet werden. Zuvor war unter anderem das Betreten der Stallungen nur in Schutzkleidung erlaubt, die Zugänge mussten gegen unbefugtes Betreten gesichert sein und Maschinen mussten vor dem Einsatz in einem anderen Stall desinfiziert werden.
„Das Wort Augenmaß spielt bei unserem Umgang mit Tierseuchen eine große Rolle“, erklärt der stellvertretende Landrat Lutz Köhler, „wir haben bei der Afrikanischen Schweinepest vorausschauend gehandelt und immer so, dass wir den Menschen und den Betrieben nicht zu viel zumuten mussten. Seit dem 2. Dezember hat es im Kreisgebiet des Landkreises Darmstadt-Dieburg keinen positiven Fund mehr von an Geflügelpest verendeten Tieren gegeben, also heben wir die Stallpflicht und das Veranstaltungsverbot auf. Gleichzeitig wollen wir mit Hygiene-Vorgaben das Risiko für die Betriebe minimieren.“ Die regelmäßig durch das Veterinäramt des Landkreises durchgeführten Untersuchungen sowie die derzeitgie Entwicklung der Geflügelpestsituation im Kreisgebiet des Landkreises Darmstadt-Dieburg beinhalten laut Köhler aktuell keine weiteren Hinweise auf ein noch bestehendes dynamisches Seuchengeschehen mit einem hohen Verbreitungsrisiko des HPAIV H5N1-Virus bei Haus- und Wildvögeln. „Und deshalb gebietet uns das Augenmaß, dass wir auch hier den Leuten nicht zu viel zumuten“, so Köhler.
„Es ist derzeit nicht zu erwarten, dass es eine risisikoreiche Weiterverbreitung des Virus im Kreisgebiet geben wird“, sagt die Leiterin des Veterinäramtes, Regine Röhrig. Alle Stichproben bei Betrieben und Privathaltern sowie die beprobten Kadaver von Wasser- und Wildvögeln seien seit dem 2. Dezember negativ gewesen. „Aber natürlich gilt nach wie vor, dass jeder Verdacht auf Geflügelpest dem Veterinäramt unverzüglich gemeldet werden muss“, so Röhrig. Von Anfang November bis 2. Dezember hatte es fünf Fälle von Vogelgrippe im Landkreis gegeben.
Die Allgemeinverfügungen können unter Allgemeinverfügungen: Landkreis Darmstadt Dieburg - Kreisverwaltung eingesehen werden. Meldungen ans Veterinäramt sind unter 06151/881-1820 sowie per E-Mail an veterinaeramt@ladadi.de möglich.
