Aktuelle Nachrichten aus Darmstadt-Dieburg

Sozialdezernentin Christel Sprößler zur gravierendsten Sozialstaatsreform seit 2005

Paradigmenwechsel Bürgergeld: Die Philosophie Kommunaler Jobcenter setzt sich durch

11.01.2023

Darmstadt-Dieburg. Die Einführung des Bürgergeld-Gesetzes zum 01. Januar 2023 gilt als die gravierendste Reform des deutschen Sozialstaats seit 2005. Der Gesetzgeber entwickelt damit die Grundsicherung für Arbeitsuchende weiter und passt diese flexibler sowohl auf die Anforderungen des Arbeitsmarktes, als auch auf die Bedürfnisse und Lebensumstände der Leistungsbeziehenden an. Hierbei ist es ein Ziel, Menschen sorgfältig zu mobilisieren und zu qualifizieren, um sie nachhaltig in Arbeit integrieren zu können. Seit der Vorstellung der wesentlichen Eckpunkte des Bürgergeld-Gesetzes im Juli 2022 beschäftigen sich die hessischen Kommunalen Jobcenter (KJC) intensiv damit, wie sie die Reform umsetzen - so auch im Landkreis Darmstadt-Dieburg.

Einerseits bedarf es für die grundlegende Arbeitsweise und Haltung der KJC keines Umdenkens. Der Fokus auf Qualifizierungen, Integration und Beratung auf Augenhöhe entspricht von Anfang an den Anforderungen der Kommunalen Jobcenter. Andererseits müssen die Jobcenter ihre Mitarbeitenden schnell auf die komplexen rechtlichen Veränderungen schulen. Im Hintergrund gilt es, zahlreiche technische und organisatorische Anpassungen vorzunehmen.

Das Bürgergeld bindet erhebliche zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen. Denn die Prognosen deuten auf eine signifikante Steigerung der Fallzahlen hin. Zur Umsetzung benötigen die Jobcenter entsprechend mehr Personal. Bislang verwehrt der Bund die dafür notwendigen Mittel. Im Gegenteil stehen für 2023 bislang sogar Kürzungen bevor. Die Kommunalen Spitzenverbände lassen auf Bundesebene in dieser Frage jedoch nicht locker.

Anträge für das Bürgergeld werden angepasst. bis dies geschehen ist, kann die  Antragstellung für SGB II- bzw. Arbeitslosengeld II-Leistungen im Kommunalen Jobcenter des Landkreises Darmstadt-Dieburg weiterhin genutzt werden.

Die Online-Beantragung unter https://www.ladadi.de/gesellschaft-soziales/arbeitsmarkt.html bietet hier einen guten Service. Hier können  Neu- und Weiterbewilligungsanträge gestellt werden, Veränderungen mitgeteilt oder Unterlagen digital eingereicht werden.

Wer beim Ausfüllen des Antrags Unterstützung braucht, kann einen persönlichen Termin unter 06151 – 881 5070 bei der Ausfüllhilfe vereinbaren. Die Ausfüllhilfe bietet mehrere Sprachen an.

Falls ein aktueller Gewährungszeitraum von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld bis ins Jahr 2023 reicht, muss erst etwa einen Monat vor Ablauf ein Antrag auf Bürgergeld-Leistungen gestellt werden. Die SGB II-Leistungen bzw. das Bürgergeld wird seit dem 01.01.2023 automatisch angepasst, solange der Gewährungszeitraum in 2023 noch läuft, die Erhöhung erfolgt also automatisch.


„Die Anträge, Bescheide und Schreiben werden in 2023 schrittweise angepasst und aufs Bürgergeld umgestellt. Die seitherigen Zuständigkeiten und Ansprechpersonen in der Kreisagentur für Beschäftigung bleiben erhalten“ erklärt die Sozial- und Jugenddezernentin des Landkreises Darmstadt-Dieburg, Christel Sprößler, zur Praxis.

„Für die Menschen, die bereits jetzt Leistungen erhalten bedeutet das, dass sie nicht aktiv werden müssen. Das entlastet sie und auch die Mitarbeitenden in unserer Kreisagentur für Beschäftigung. So fällt eine Menge Bürokratie weg“, erläutert Sprößler weiter.

„Ich bin sicher, dass das Bürgergeld dazu beitragen wird, dass mehr Menschen mit einer entsprechenden Nachqualifizierung den Weg in den Arbeitsmarkt finden werden. Das ist gut für die Menschen und für die Betriebe“, ist die Sozialdezernentin überzeugt.

zurück...