Detailansicht
- Träger der Einrichtung
- Freie Heilpädagogische Praxis Sandra Leginovic
 Fliednerweg1
 64367 Mühltal
 Telefon: 06182 / 7835747
 Fax: 06182 / 7835757
 E-Mail: praxis@leginovic.de
 Internet: www.leginovic.de
- Anschrift
- Freie Heilpädagogische Praxis Sandra Leginovic
 Fliednerweg1
 64367 Mühltal
 Telefon: 06182 / 7835747
 Telefax: 06182 / 7835757
 E-Mail: praxis@leginovic.de
 Internet: www.leginovic.de
- Öffnungszeiten / Sprechzeiten
- Termine nach Vereinbarung 
- Angebote
- Entwicklungsförderung
- Spieltherapie
- Psychomotorik
- Heilpädagogische Diagnostik und Clearing
- Kleingruppenangebote (bis maximal 4 Kinder)
- Hausbesuche
- Beratung für Sorgeberechtigte und pädagogische Fachkräfte
- Fortbildungsangebote und ressourcenorientierte Fallbesprechungen für pädagogische Fachkräfte
 
- Ansprechpartner für Netzwerkarbeit
- Sandra Leginovic 
- Angebot im Bereich Frühe Hilfen
- Heilpädagogische Entwicklungsförderung in allen Entwicklungsbereichen des Kindes
- Wahrnehmungsförderung/SI-Pädagogik
- Unterstützung für Kinder psychisch kranker Eltern
- Spieltherapie (ab 3 Jahren)
- individuelle Netzwerkarbeit
- Förderung und Stressreduktion für Kinder mit FASD
 
- Konzeptionelles
- Die Freie Heilpädagogische Entwicklungsförderung hat ein inklusives Selbstverständnis und unterscheidet nicht zwischen behinderungsbedingtem und erziehungsbedingtem Unterstützungsbedarf. Die Räume sind barrierefrei. - Vorbehaltlose Zusammenarbeit mit allen Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern, unabhängig von Konfession und Nationalität. 
- fremdsprachlliche Kompetenzen/ Kompetenzen im Bereich Migration
- Englisch 
- Kooperation / Kooperationspartner
- Kinderärtzliche Praxen
- Kinder- und Jugendpsychiatrische Praxen
- psychologische Praxen
- Sozialpädiatrische Zentren
- Praxen für Logopädie, Psychotherapie,Ergotherapie, Physiotherapie und Paarberatung
- Familienberatungsstellen
- Frühförderung
- Einrichtungen der Sozialpsychiatrie
 
- Kosten / Zugangsvoraussetzungen
- Generell ist eine heilpädagogische Behandlung eine Privatleistung und ist selbst zu finanzieren. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Kostenübernahme als Jugendhilfeleistung, Eingliederungshilfe oder Frühförderung durch das zuständige Jugend- oder Sozialamt erfolgen. 
