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Der Brexit steht bevor – was nun?

19.02.2019

Darmstadt-Dieburg – Das Vereinigte Königreich wird voraussichtlich am 29. März 2019 um Mitternacht die Europäische Union im Rahmen des sogenannten Brexit verlassen. Es ist allerdings noch nicht bekannt, unter welchen Bedingungen der Austritt des Vereinigten Königreichs letztendlich genau erfolgen wird. Es zeichnen sich bereits jetzt zwei mögliche Szenarien ab, die unterschiedliche Auswirkungen auf britische Staatsangehörige im Landkreis Darmstadt-Dieburg haben werden.

Austritt mit Austrittsabkommen

Sollte das Vereinigte Königreich mit Ablauf des 29. März  die Europäische Union mit einem ratifizierten Austrittsabkommen verlassen, würde direkt danach ein Übergangszeitraum vom 30. März 2019 bis zum 31. Dezember 2020 eintreten. Während dieser Übergangsphase würde für britische Staatsangehörige das bisherige Unionsrecht und damit auch die Freizügigkeitsberechtigung weiterhin gelten.

Der ungeregelte Austritt

Sollte das Vereinigte Königreich am 29. März die Europäische Union ohne Austrittsabkommen verlassen, würden britische Staatsangehörige sowie ihre Familienangehörigen nicht mehr das Recht auf Freizügigkeit haben, sondern ab dem 30. März als sogenannte Drittstaatsangehörige gelten. Diese benötigen für ihren Aufenthalt im Bundesgebiet grundsätzlich einen Aufenthaltstitel. Für die Übergangszeit vom 30. März bis vorerst 30. Juni 2019 sollen britische Staatsangehörige in diesem Szenario von dem Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit sein, müssen aber in diesem Zeitraum bei der Ausländerbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg einen Aufenthaltstitel beantragen. Bis zu der Entscheidung über den Antrag bleiben der Aufenthalt im Bundesgebiet und die Ausübung der Erwerbstätigkeit erlaubt.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch unklar, welche Option für britische Staatsangehörige tatsächlich eintreten wird und welche gesetzlichen Vorgaben in Deutschland umgesetzt werden müssen. Derzeit leben 574 Menschen mit britischer Staatsangehörigkeit im Landkreis Darmstadt-Dieburg.

Weitere Informationen gibt es im Internet unter https://www.ladadi.de/gesellschaft-soziales/migration-und-inklusion/aufenthalt/brexit.html.

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